Beipackzettel Drucker

Beipackzettel für Cannabis Social Clubs

Was muss drinstehen? Was darf nicht fehlen? Wir kümmern uns um den Beipackzettel für eure Anbauvereinigung.

Wir haben uns mit dem Thema Beipackzettel für Cannabis Social Clubs beschäftigt, damit ihr nach Inkrafttreten des Cannabis Gesetzes auf der sicheren Seite seid.

Was sagt das Gesetz zum Thema Beipackzettel für Cannabis Social Clubs?

Das Cannabis Gesetz (Stand: Kabinett - 16.08.2023) sieht bei der Ausgabe von Cannabis an Mitglieder vor, dass neben dem eigentlichen Cannabis auch ein Beipackzettel auszuhändigen ist. Dieser Beipackzettel muss folgende Informationen enthalten:

§ 21 - Maßnahmen des Gesundheitsschutzes bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial

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(2) Anbauvereinigungen dürfen Cannabis und Vermehrungsmaterial nur in einer neutralen Verpackung weitergeben. Bei der Weitergabe haben sie der entgegennehmenden Person einen Beipackzettel mit mindestens den folgenden Angaben zum weitergegebenen Cannabis auszuhändigen:

  1. Gewicht in Gramm,
  2. Erntedatum,
  3. Mindesthaltbarkeitsdatum,
  4. Sorte,
  5. durchschnittlicher THC-Gehalt in Prozent,
  6. durchschnittlicher CBD-Gehalt in Prozent,
  7. die in Absatz 3 Satz 2 genannten Hinweise.

(3) Anbauvereinigungen haben bei der Weitergabe von Cannabis und Vermehrungsmaterial aufklärende evidenzbasierte Informationen zur Dosierung und Anwendung von Cannabis und zu den Risiken des Cannabiskonsums sowie Hinweise auf Beratungs- und Behandlungsstellen im Zusammenhang mit Cannabiskonsum zur Verfügung zu stellen. Die Anbauvereinigung hat insbesondere hinzuweisen auf

  1. mögliche neurologische und gesundheitliche Schäden bei einem Konsum von Cannabis im Alter von unter 25 Jahren,
  2. notwendige Vorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz, einschließlich des Nichtkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit,
  3. Wechselwirkungen mit Arzneimitteln und bei Mischkonsum mit anderen psychoaktiv wirksamen Substanzen,
  4. Einschränkungen der Straßenverkehrstauglichkeit und beim Bedienen von Maschinen sowie
  5. weitergehende Informationen auf der nach § 8 Absatz 1 Nummer 1 errichteten Plattform.

(4) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates festzulegen, dass auf dem nach Absatz 2 Satz 2 oder 3 auszuhändigen Beipackzettel weitere zum Schutze der Gesundheit oder aus anderen gleichwertigen Gründen erforderliche Angaben zu machen sind.

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Es gibt also tagesaktuelle Informationen, wie zum Beispiel das MHD und das Erntedatum, die auf dem Beipackzettel stehen müssen und es gibt weitere Informationen und Warnhinweise, wie zum Beispiel notwendige Vorkehrungen zum Kinder- und Jugendschutz.

Verstanden! 🤓

Beleg- und Etikettendrucker

Wir wissen aus den vielen Gesprächen mit den Cannabis Social Clubs, dass ihr auch Thermodrucker, Etikettendrucker und andere POS-Systeme für Beipackzettel einsetzen wollt. Darum haben wir uns mit Star Micronics zusammengesetzt und geschaut, wie wir das am besten in Cannanas umsetzen können.

Star Micronics ist einer der weltweit größten Anbieter von POS-Hardware und Drucklösungen für den Einzelhandel und die Gastronomie.

Und siehe da, schon könnt ihr mit Cannanas den Beipackzettel auch auf dem Bon- oder Etikettendrucker ausdrucken. Inklusive Club-Logo, QR-Code und allem, was dazu gehört. 🚀

Beipackzetteldrucker

Ausprobiert haben wir das übrigens mit dem Star TSP143IV und aktuell testen wir auch noch den mPOP von Star Micronics. Der mPOP ist ein Kassensystem mit integriertem Bondrucker und Kassenschublade. Das ist natürlich noch mal eine ganz andere Hausnummer. 🤩

Hier ein Video vom TSP143IV in Aktion:

Wenn ihr also schon einen Beleg- oder Etikettendrucker von Star Micronics habt, helfen wir euch gern bei der Einrichtung.

Beipackzettel in der App

Wir haben aber auch noch eine andere Idee. 💡

Wer schon mal an einer Supermarktkasse in den Papierkorb geschaut hat, der weiß, wie viele Kassenzettel täglich direkt in den Müll wandern. Das finden wir irgendwie schade und das können wir besser.

Wir mögen Bäume und darum haben wir entschieden, dass es den Beipackzettel auf jeden Fall auch in der App und in anderen digitalen Formaten geben muss. So geht er nicht verloren und ihr könnt ihn jederzeit abrufen.

Fazit

Wir sind sehr gespannt, welche Informationen nach dem finalen Beschluss des CanG auf dem Beipackzettel stehen müssen und ob er auf Papier gedruckt werden muss. Vorbereitet sind wir so oder so.

Falls ihr noch Fragen habt oder andere Systeme einsetzt, dann meldet euch einfach bei uns. Wir helfen euch gern weiter.

Stay tuned and safe the trees! 🌳

PS: Vielen Dank an Star Micronics für die tolle Zusammenarbeit. 🙏

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