
Auftragsverarbeitung (AVV)
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist ein nach Art. 28 DSGVO vorgeschriebener Vertrag zwischen einem Verantwortlichen und einem Dienstleister, der in dessen Auftrag personenbezogene Daten verarbeitet. Für Cannabis Social Clubs ist ein AVV Pflicht bei jeder externen Datenverarbeitung – etwa durch Cloud-Software oder Zahlungsdienstleister.
Wann braucht ein Cannabis Social Club einen AVV?
Immer wenn ein externer Dienstleister Zugang zu personenbezogenen Mitgliederdaten erhält, muss ein AVV geschlossen werden. Typische Fälle in Anbauvereinigungen:
- Vereinssoftware: Cloud-basierte Mitgliederverwaltung oder Anbaudokumentation
- Zahlungsabwicklung: SEPA-Dienstleister für den Beitragseinzug
- E-Mail-Versand: Tools für Mitgliederkommunikation und Newsletter
- Hosting: Webhosting-Anbieter, die Vereinswebsite oder Datenbanken betreiben
- Buchhaltung: Externe Steuerberater mit Datenzugriff
Was muss der AVV inhaltlich regeln?
Art. 28 Abs. 3 DSGVO definiert Mindestinhalte:
- Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
- Art und Zweck der Verarbeitung
- Art der personenbezogenen Daten (z. B. Name, Adresse, Abgabedaten)
- Kategorien betroffener Personen (Mitglieder, ggf. Lieferanten)
- Pflichten und Rechte des Verantwortlichen
- Technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) des Auftragsverarbeiters
- Regelungen zu Unterauftragsverarbeitern
- Löschpflichten nach Ende der Zusammenarbeit
Welche Risiken drohen ohne AVV?
Fehlt ein AVV, verstößt der Verein gegen die DSGVO. Mögliche Konsequenzen:
- Bußgelder bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des Jahresumsatzes
- Haftung des Vorstands bei Datenschutzverletzungen
- Vertrauensverlust bei Mitgliedern
Wie setzt man den AVV in der Praxis um?
Seriöse Anbieter wie Cannanas stellen standardisierte AVVs bereit, die den Anforderungen der DSGVO entsprechen. Der Vorstand sollte alle Dienstleister mit Datenzugriff inventarisieren und im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten erfassen.
Häufige Fragen zu Auftragsverarbeitung (AVV)
Immer wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten verarbeitet – z.B. Cloud-Software für Mitgliederverwaltung, Buchhaltung oder E-Mail-Dienste. Der AVV ist gesetzlich vorgeschrieben.
Der AVV definiert Zweck, Dauer, Art der Daten, Pflichten des Dienstleisters, technische Schutzmaßnahmen und Rechte des Auftraggebers – alles gemäß Art. 28 DSGVO.