
Anbauvereinigung
Eine Anbauvereinigung ist die gesetzliche Organisationsform für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Deutschland. Nach §1 Nr. 13 KCanG sind zwei Rechtsformen zulässig: eingetragene nicht-wirtschaftliche Vereine (e.V.) und eingetragene Genossenschaften (eG). Beide arbeiten nicht-kommerziell und benötigen eine behördliche Erlaubnis.
Was ist eine Anbauvereinigung nach dem KCanG?
Eine Anbauvereinigung – oft auch Cannabis Social Club genannt – ist ein Zusammenschluss volljähriger Personen, die gemeinschaftlich Cannabis anbauen und ausschließlich an ihre Mitglieder abgeben. Das Konsumcannabisgesetz (KCanG) erlaubt seit dem 1. Juli 2024 diese Form des organisierten Eigenanbaus.
Zentrale Merkmale einer Anbauvereinigung:
- Rechtsform: Eingetragener nicht-wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder eingetragene Genossenschaft (eG)
- Maximal 500 Mitglieder pro Anbauvereinigung (§16 Abs. 2 KCanG)
- Keine Gewinnerzielung – der Betrieb muss kostendeckend arbeiten
- Behördliche Erlaubnis notwendig, gültig für 7 Jahre (§14 KCanG)
Welche Voraussetzungen gelten für die Gründung?
Wer eine Anbauvereinigung gründen möchte, benötigt zunächst eine rechtskonforme Satzung und muss bei der zuständigen Landesbehörde eine Anbaulizenz beantragen. Zum Antrag gehören unter anderem ein Sicherheitskonzept, ein Jugendschutz-Konzept und ein Suchtpräventions-Konzept.
Vorstandsmitglieder müssen selbst Mitglied sein, volljährig und zuverlässig. Außerdem muss ein Präventionsbeauftragter benannt werden, der nicht dem Vorstand angehört (§23 KCanG).
Welche Pflichten hat eine Anbauvereinigung?
Die laufenden Pflichten sind umfangreich:
- Dokumentation: Lückenlose Dokumentationskette nach §26 KCanG – mit 5 Jahren Aufbewahrungspflicht
- Abgabelimits: Einhaltung der gesetzlichen Abgabemengen (max. 25 g/Tag, 50 g/Monat für Ü21)
- Aktive Mitwirkung: Mitglieder müssen aktiv am Vereinsleben teilnehmen (§17 KCanG)
- Werbeverbot: Werbung und Sponsoring sind untersagt (§6 KCanG)
- Jährlicher Bericht an die Behörde bis zum 31. Januar
Wie unterstützt Software den Betrieb einer Anbauvereinigung?
Die Verwaltungs- und Dokumentationsanforderungen an Anbauvereinigungen sind erheblich. Mit einer spezialisierten CSC-Software wie Cannanas lassen sich Mitgliederverwaltung, Abgabetracking, Beitragsverwaltung und Behördenberichte digital abbilden – transparent, revisionssicher und gesetzeskonform.
Häufige Fragen zu Anbauvereinigung
Eine Anbauvereinigung ist ein eingetragener nicht-wirtschaftlicher Verein oder eine eingetragene Genossenschaft, die Cannabis gemeinschaftlich anbaut und ausschließlich an Mitglieder abgibt – mit maximal 500 Mitgliedern.
Das KCanG erlaubt zwei Rechtsformen: eingetragene nicht-wirtschaftliche Vereine (e.V.) und eingetragene Genossenschaften (eG). Beide müssen nicht-kommerziell arbeiten und eine behördliche Erlaubnis besitzen.