
Anbaulizenz (Genehmigung)
Die Anbaulizenz (offiziell: Erlaubnis) ist die behördliche Genehmigung, die einer Anbauvereinigung den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau und die Abgabe an Mitglieder erlaubt. Sie wird von der zuständigen Landesbehörde für eine Dauer von 7 Jahren erteilt (§14 KCanG).
Wie erhält ein Cannabis Social Club eine Anbaulizenz?
Der Verein oder die Genossenschaft beantragt die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde. Zum Antrag gehören umfangreiche Unterlagen:
- Rechtskonforme Satzung mit allen Pflichtinhalten
- Sicherheitskonzept für die Anbau- und Abgabeflächen
- Jugendschutz-Konzept inklusive Abstandsregelungen
- Suchtpräventions-Konzept mit Benennung des Präventionsbeauftragten
- Angaben zum Vorstand und Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit
- Standortnachweis: Mindestens 200 m Abstand zu Schulen, Kitas und Spielplätzen (§12 Abs. 1 Nr. 6 KCanG)
Wie lange gilt die Anbaulizenz?
Die Erlaubnis wird gemäß §14 KCanG für 7 Jahre erteilt. Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Behörde kann die Erlaubnis bei schwerwiegenden Verstößen auch vorzeitig widerrufen – etwa bei Missachtung der Abgabelimits, fehlender Dokumentation oder Verstößen gegen den Jugendschutz.
Welche laufenden Pflichten entstehen durch die Erlaubnis?
Mit der Anbaulizenz gehen umfangreiche Pflichten einher:
- Dokumentation: Lückenlose Dokumentationskette nach §26 KCanG mit 5 Jahren Aufbewahrungspflicht
- Jährlicher Bericht an die Behörde bis zum 31. Januar
- Einhaltung der Abgabelimits: Max. 25 g/Tag und 50 g/Monat (Ü21) bzw. 30 g/Monat mit max. 10 % THC (18–21)
- Werbeverbot: Werbung und Sponsoring sind untersagt (§6 KCanG)
- Aktive Mitwirkung der Mitglieder (§17 KCanG)
Was passiert, wenn die Anbaulizenz entzogen wird?
Bei Widerruf der Erlaubnis muss die Anbauvereinigung den Betrieb einstellen. Vorhandenes Cannabis und Vermehrungsmaterial sind zu vernichten und zu dokumentieren. Die Dokumentationskette muss auch nach Betriebsende noch 5 Jahre aufbewahrt werden.
Häufige Fragen zu Anbaulizenz (Genehmigung)
Der Verein oder die Genossenschaft beantragt die Erlaubnis bei der zuständigen Landesbehörde. Nötig sind u.a. Satzung, Sicherheitskonzept, Jugendschutzkonzept und Suchtpräventionskonzept.
Die Erlaubnis wird für 7 Jahre erteilt (§14 KCanG). Danach muss ein neuer Antrag gestellt werden. Die Behörde kann die Erlaubnis bei Verstößen auch vorzeitig widerrufen.