
Jugendschutz
Jugendschutz umfasst alle Maßnahmen, die Minderjährige vor dem Zugang zu Cannabis schützen. Für Anbauvereinigungen schreibt das KCanG strenge Vorgaben vor – von Altersverifikation über Abstandsregeln bis hin zu reduzierten Limits für Heranwachsende (18–21 Jahre).
Welche Jugendschutzregeln gelten für Cannabis Social Clubs?
Das KCanG macht den Jugendschutz zu einer zentralen Anforderung für jede Anbauvereinigung:
- Mindestalter: Nur volljährige Personen (ab 18 Jahre) dürfen Mitglied werden
- Abstandsregel: Anbau- und Abgabeflächen müssen mindestens 200 m Abstand zu Schulen, Kitas, Spielplätzen und Jugendeinrichtungen einhalten (§12 Abs. 1 Nr. 6 KCanG)
- Reduzierte Limits für 18–21-Jährige: Max. 25 g/Tag, 30 g/Monat und höchstens 10 % THC (Abgabemenge)
- Elterninformation: Für Heranwachsende gelten ggf. erweiterte Aufklärungspflichten
- Konsum vor Ort: Der Konsum in und im Umfeld der Abgabestellen ist untersagt
Wie stellen CSCs die Altersverifikation sicher?
Bei Aufnahme eines neuen Mitglieds muss das Alter zweifelsfrei geprüft werden – etwa durch amtlichen Lichtbildausweis. Auch bei jeder Abgabe muss das Alter des Empfängers verifiziert sein, um die korrekten Abgabelimits und THC-Obergrenzen anzuwenden.
Digitale Systeme können die Altersverifikation automatisieren und sicherstellen, dass Heranwachsende nur Cannabis innerhalb der reduzierten Limits und THC-Grenzen erhalten.
Was muss im Jugendschutzkonzept des CSC stehen?
Jede Anbauvereinigung muss bei der Beantragung der Anbaulizenz ein Jugendschutzkonzept vorlegen. Dieses umfasst:
- Maßnahmen zur Altersverifikation bei Mitgliedschaft und Abgabe
- Sicherstellung der Abstandsregeln
- Maßnahmen zur Verhinderung des Zugangs Minderjähriger
- Verknüpfung mit dem Suchtpräventions-Konzept
Warum ist Jugendschutz im CSC besonders wichtig?
Der Schutz Minderjähriger ist eine der zentralen Begründungen für die regulierte Abgabe über Anbauvereinigungen. Verstöße gegen den Jugendschutz können zum sofortigen Widerruf der Anbaulizenz führen. Der Vorstand haftet persönlich für die konsequente Umsetzung aller Schutzmaßnahmen.
Häufige Fragen zu Jugendschutz
CSCs müssen einen Mindestabstand von 200 m zu Schulen, Kitas und Spielplätzen einhalten. Mitglieder unter 21 erhalten Cannabis mit max. 10 % THC und reduziertem Monatslimit (30 g).
Bei Beitritt und jeder Abgabe muss das Alter geprüft werden. Nur Volljährige (ab 18) dürfen Mitglied werden. Digitale Systeme können Alterskontrollen automatisieren.