
Monatslimit
Das Monatslimit ist die gesetzliche Obergrenze für die Cannabis-Abgabe pro Mitglied und Kalendermonat in einer Anbauvereinigung. Für Mitglieder ab 21 Jahren beträgt es maximal 50 g, für Heranwachsende (18–21 Jahre) maximal 30 g bei höchstens 10 % THC (§19 Abs. 3 KCanG).
Welches Monatslimit gilt für Cannabis im CSC?
Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet klar nach Alter:
| Altersgruppe | Monatslimit | THC-Begrenzung |
|---|---|---|
| Ab 21 Jahren | 50 g / Monat | Keine |
| 18–21 Jahre | 30 g / Monat | Max. 10 % THC |
Zusätzlich gilt für beide Gruppen ein Tageslimit von maximal 25 g (Abgabemenge). Diese Limits gelten übergreifend – da jedes Mitglied nur einer Anbauvereinigung angehören darf, können sie nicht durch mehrere Mitgliedschaften umgangen werden.
Wie wird das Monatslimit überwacht?
Jede Abgabe muss nach §26 KCanG dokumentiert werden – mit Empfänger, Menge, THC-Gehalt und Datum. Aus diesen Daten lässt sich das verbrauchte und verbleibende Kontingent berechnen.
In der Praxis stehen Cannabis Social Clubs vor der Herausforderung, bei Hunderten von Mitgliedern den Überblick zu behalten. Manuelle Listen sind fehleranfällig – digitale Systeme berechnen Kontingente automatisch und verhindern eine versehentliche Überabgabe.
Was passiert bei Überschreitung des Monatslimits?
Eine Überschreitung der gesetzlichen Limits stellt einen Verstoß gegen das KCanG dar. Die Konsequenzen können erheblich sein:
- Bußgelder gegen die Anbauvereinigung und verantwortliche Personen
- Widerruf der Anbaulizenz bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen
- Strafrechtliche Konsequenzen in besonders schweren Fällen
Der Vorstand haftet persönlich für die Einhaltung der Abgabelimits.
Wie hilft Software beim Monatslimit-Tracking?
Cannanas überwacht alle Abgaben in Echtzeit und zeigt pro Mitglied das verbleibende Tages- und Monatskontingent an. Bei Erreichen des Limits wird die Abgabe automatisch blockiert – das schützt den Club vor unbeabsichtigten Verstößen und vereinfacht die Dokumentationskette.
Häufige Fragen zu Monatslimit
Für Mitglieder ab 21 Jahren: maximal 50 g pro Monat. Für 18–21-Jährige (Heranwachsende): maximal 30 g pro Monat bei maximal 10 % THC (§19 Abs. 3 KCanG).
Jede Abgabe wird mit Menge und Datum dokumentiert. Software-Lösungen berechnen das verbleibende Kontingent automatisch und warnen, bevor das Limit erreicht wird.