
Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft in einem Cannabis Social Club regelt die Zugehörigkeit zu einer Anbauvereinigung inklusive aller Rechte und Pflichten. Voraussetzung ist Volljährigkeit (ab 18 Jahre), ein Wohnsitz in Deutschland und eine Mindestmitgliedschaftsdauer von 3 Monaten vor der ersten Abgabe.
Welche Voraussetzungen gelten für eine CSC-Mitgliedschaft?
Das Konsumcannabisgesetz definiert klare Beitrittsvoraussetzungen:
- Mindestalter: 18 Jahre (volljährig)
- Wohnsitz: Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland (mindestens 6 Monate, §1 Nr. 16 KCanG)
- Mindestmitgliedschaft: 3 Monate vor der ersten Cannabis-Abgabe (§12 Abs. 1 Nr. 5b KCanG)
- Exklusivität: Eine Person darf nur einer einzigen Anbauvereinigung angehören
Bei Aufnahme prüft der Club Identität und Alter. Diese Daten werden dokumentiert und sind Teil der gesetzlichen Dokumentationspflichten.
Welche Rechte haben CSC-Mitglieder?
Mitglieder haben Anspruch auf Cannabis-Abgabe innerhalb der gesetzlichen Limits:
- Ab 21 Jahren: Maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat
- 18–21 Jahre: Maximal 25 g pro Tag und 30 g pro Monat, mit maximal 10 % THC
Darüber hinaus können Mitglieder Vermehrungsmaterial erhalten (max. 7 Samen oder 5 Stecklinge pro Monat) und haben Stimmrecht in der Mitgliederversammlung.
Welche Pflichten haben Mitglieder?
- Aktive Mitwirkung am gemeinschaftlichen Anbau und Vereinsleben (§17 KCanG)
- Beitragszahlung: Regelmäßige Mitgliedsbeiträge gemäß Beitragsordnung
- Einhaltung der Satzung und interner Vereinsregeln
- Keine Weitergabe von erhaltenem Cannabis an Dritte
Wie wird die Mitgliederverwaltung im CSC organisiert?
Die Verwaltung von bis zu 500 Mitgliedern – mit Altersverifikation, Beitragsstatus, Abgabekontingenten und Wartefristen – erfordert ein strukturiertes System. Mit einer CSC-Software wie Cannanas lässt sich die gesamte Mitgliedschaft digital verwalten: vom Aufnahmeantrag über die Kontingentüberwachung bis zum automatisierten Monatslimit-Tracking.
Häufige Fragen zu Mitgliedschaft
Mitglieder müssen volljährig (ab 18 Jahre) sein und einen Wohnsitz in Deutschland haben. Die Mindestmitgliedschaftsdauer beträgt 3 Monate. Eine Person darf nur einer Anbauvereinigung angehören.
Mitglieder haben Anspruch auf Cannabis-Abgabe im Rahmen gesetzlicher Limits (max. 25g/Tag, 50g/Monat für Ü21). Zu den Pflichten gehören Beitragszahlung und aktive Mitwirkung am gemeinschaftlichen Anbau.