
Abgabemenge
Die Abgabemenge bezeichnet die Menge Cannabis, die ein Cannabis Social Club pro Tag und Monat an einzelne Mitglieder abgeben darf. Das KCanG legt klare Obergrenzen fest: maximal 25 g pro Tag und 50 g pro Monat für Mitglieder ab 21 Jahren (§19 Abs. 3 KCanG).
Welche Abgabelimits gelten nach dem KCanG?
Das Konsumcannabisgesetz unterscheidet zwei Altersgruppen:
Mitglieder ab 21 Jahren:
- Maximal 25 g pro Tag
- Maximal 50 g pro Monat (Monatslimit)
Mitglieder von 18 bis 21 Jahren (Heranwachsende):
- Maximal 25 g pro Tag
- Maximal 30 g pro Monat
- Maximal 10 % THC-Gehalt
Diese Limits gelten pro Person und Anbauvereinigung. Da jedes Mitglied nur einer einzigen Anbauvereinigung angehören darf, ist eine Umgehung durch Mehrfachmitgliedschaften ausgeschlossen.
Wie wird die Einhaltung der Abgabemengen kontrolliert?
Die Dokumentationspflichten nach §26 KCanG schreiben vor, dass bei jeder Abgabe folgende Daten erfasst werden:
- Name, Vorname und Geburtsjahr des Empfängers
- Abgegebene Menge
- THC-Gehalt
- Datum der Abgabe
Anhand dieser Daten lässt sich jederzeit prüfen, ob Tages- und Monatslimits eingehalten wurden. Digitale Systeme berechnen das verbleibende Kontingent automatisch und warnen, bevor ein Limit erreicht wird.
Warum gibt es unterschiedliche Limits für Heranwachsende?
Der Gesetzgeber sieht bei 18- bis 21-Jährigen ein erhöhtes Schutzbedürfnis. Studien zeigen, dass das Gehirn bis etwa zum 25. Lebensjahr reift. Die reduzierten Abgabemengen und die THC-Obergrenze von 10 % sind Teil des Jugendschutz-Konzepts im KCanG.
Wie unterstützt Software die Abgabekontrolle?
Die manuelle Überwachung von Tages- und Monatskontingenten für bis zu 500 Mitglieder ist fehleranfällig. Mit Cannanas wird jede Abgabe automatisch gegen die gesetzlichen Limits geprüft – inklusive Altersunterscheidung, Transportbescheinigung und revisionssicherer Dokumentation.
Häufige Fragen zu Abgabemenge
Für Mitglieder ab 21: max. 25 g pro Tag und 50 g pro Monat. Für 18–21-Jährige: max. 25 g pro Tag und 30 g pro Monat bei maximal 10 % THC-Gehalt (§19 Abs. 3 KCanG).
CSCs müssen jede Abgabe mit Menge, THC-Gehalt, Datum und Empfänger dokumentieren (§26 KCanG). Digitale Systeme helfen, Tages- und Monatslimits automatisch zu überwachen.