
Transportbescheinigung
Eine Transportbescheinigung dokumentiert den Transport von Cannabis oder Vermehrungsmaterial und ist Teil der gesetzlichen Dokumentationspflichten nach §22 KCanG. Sie weist nach, dass der Transport rechtmäßig im Rahmen einer Anbauvereinigung erfolgt.
Wann ist eine Transportbescheinigung für Cannabis nötig?
Eine Transportbescheinigung wird bei jedem Transport von Cannabis oder Vermehrungsmaterial außerhalb der Anbaufläche benötigt, insbesondere:
- Zwischen Anbau- und Abgabestelle – wenn Grow und Abgabe räumlich getrennt sind
- Bei Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen (§25 KCanG)
- Bei Verlagerung von Cannabis zwischen verschiedenen Betriebsräumen
- Im Rahmen von Laboranalysen – Transport von Proben zur Qualitätssicherung
Was muss in einer Transportbescheinigung stehen?
Die Transportbescheinigung muss alle wesentlichen Informationen enthalten:
- Absender: Name und Anschrift der absendenden Anbauvereinigung
- Empfänger: Name und Anschrift des Empfängers
- Menge und Art: Genaue Angabe von Cannabis-Menge bzw. Vermehrungsmaterial (Samen/Stecklinge)
- THC-Gehalt: Falls bereits analysiert
- Transportdatum und -route
- Verantwortliche Person: Wer den Transport durchführt
Wie hängt die Transportbescheinigung mit der Dokumentationskette zusammen?
Die Transportdokumentation ist ein Pflichtbestandteil der Dokumentationskette nach §26 KCanG. Jeder Transport muss lückenlos nachvollziehbar sein – von der Entnahme am Anbauort bis zur Ankunft am Bestimmungsort. Die Aufbewahrungspflicht beträgt 5 Jahre.
Für Mitglieder, die Cannabis nach der Abgabe transportieren, gelten die allgemeinen Besitzregeln: maximal 25 g im öffentlichen Raum.
Wie lässt sich die Transportdokumentation effizient umsetzen?
Manuelle Transportbescheinigungen auf Papier sind fehleranfällig und schwer archivierbar. Digitale Lösungen erstellen Transportbescheinigungen automatisch, verknüpfen sie mit Chargen und Abgabedaten und integrieren sie nahtlos in die Track & Trace-Kette des Cannabis Social Clubs.
Häufige Fragen zu Transportbescheinigung
Bei jedem Transport von Cannabis außerhalb der Anbaufläche – z.B. zwischen Grow und Abgabestelle oder bei Weitergabe von Vermehrungsmaterial an andere Anbauvereinigungen.
Absender, Empfänger, Menge, Art des Cannabis oder Vermehrungsmaterials, Transportdatum und -route. Die Dokumentationspflicht ergibt sich aus §26 KCanG.