
Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist das höchste Beschlussorgan einer Anbauvereinigung. Sie entscheidet über Satzungsänderungen, Vorstandswahlen, den Jahresabschluss und grundlegende Ausrichtung des Cannabis Social Clubs. Jedes Mitglied hat eine Stimme – unabhängig von Beitragshöhe oder Funktion.
Welche Aufgaben hat die Mitgliederversammlung im CSC?
Die Mitgliederversammlung trifft alle wesentlichen Entscheidungen, die über das Tagesgeschäft hinausgehen:
- Wahl und Abberufung des Vorstands und weiterer Organe
- Änderungen der Satzung – müssen anschließend im Vereinsregister eingetragen werden
- Genehmigung des Jahresabschlusses und Entlastung des Vorstands
- Beschluss über die Beitragsordnung und Mitgliedsbeiträge
- Auflösung des Vereins oder grundlegende strategische Entscheidungen
Wie oft muss die Mitgliederversammlung stattfinden?
Das Vereinsrecht schreibt mindestens eine ordentliche Mitgliederversammlung pro Jahr vor. Außerordentliche Versammlungen können einberufen werden, wenn es dringende Beschlüsse erfordert – etwa bei Satzungsänderungen aufgrund neuer KCanG-Vorgaben oder bei Personalentscheidungen im Vorstand.
Die Satzung kann weitere Regelungen zur Einberufung enthalten, zum Beispiel ein Quorum oder Fristen für die Einladung.
Wie funktioniert die Einladung und Beschlussfassung?
Die Einladung zur Mitgliederversammlung muss fristgerecht und mit Tagesordnung an alle Mitglieder versandt werden. Übliche Fristen sind zwei bis vier Wochen. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst, für Satzungsänderungen ist in der Regel eine Dreiviertel-Mehrheit erforderlich.
Jede Entscheidung wird protokolliert. Das Protokoll ist Teil der Dokumentationskette und sollte revisionssicher archiviert werden.
Können Mitgliederversammlungen digital stattfinden?
Viele Satzungen erlauben hybride oder rein digitale Versammlungen. Gerade bei Anbauvereinigungen mit bis zu 500 Mitgliedern (§16 Abs. 2 KCanG) kann eine physische Versammlung logistisch herausfordernd sein. Digitale Abstimmungstools und sichere Videokonferenzen ermöglichen eine rechtskonforme Durchführung, sofern die Satzung dies vorsieht.
Mit einer CSC-Verwaltungssoftware lassen sich Einladungen, Teilnehmerlisten und Abstimmungsergebnisse effizient organisieren und dokumentieren.
Häufige Fragen zu Mitgliederversammlung
Sie entscheidet über Satzungsänderungen, wählt den Vorstand, beschließt die Beitragsordnung und nimmt den Jahresbericht entgegen. Jedes Mitglied hat in der Regel eine Stimme.
Mindestens einmal jährlich muss eine ordentliche Mitgliederversammlung einberufen werden. Außerordentliche Versammlungen sind bei dringenden Angelegenheiten möglich.