Cannanas bietet viele Funktionen für Cannabis Social Clubs

Umsatzsteuer

Cannabis Social Clubs sind in der Regel umsatzsteuerpflichtig, da sie keinen gemeinnützigen Status besitzen. Abgaben an Mitglieder unterliegen daher der regulären Besteuerung.

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Kategorie: Finanzen & Warenwirtschaft

Die Umsatzsteuer (USt) ist eine Verbrauchssteuer, die auf Lieferungen und Leistungen erhoben wird. Cannabis Social Clubs sind als Anbauvereinigungen grundsätzlich umsatzsteuerpflichtig – der reguläre Steuersatz von 19 % gilt auf Beiträge, Gebühren und die Weitergabe von Cannabis zum Selbstkostenpreis.

Warum sind Cannabis Social Clubs umsatzsteuerpflichtig?

Anbauvereinigungen erfüllen in der Regel nicht die Voraussetzungen für Gemeinnützigkeit. Da der Cannabisanbau nicht als gemeinnütziger Zweck anerkannt wird, greift keine Steuerbefreiung. Die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder ist eine umsatzsteuerbare Leistung – auch wenn sie nur kostendeckend erfolgt.

Was ist mit der Kleinunternehmerregelung?

CSCs können die Kleinunternehmerregelung (§19 UStG) nutzen, wenn ihr Jahresumsatz unter 25.000 € (seit 2025) liegt. In der Praxis überschreiten die meisten Clubs diese Grenze durch Mitgliedsbeiträge und Abgabeverrechnungen bereits ab wenigen Dutzend Mitgliedern. Dann ist die reguläre Umsatzsteuer auszuweisen.

Wie wird die Umsatzsteuer auf Abgaben berechnet?

Der Selbstkostenpreis einer Charge ist die Netto-Bemessungsgrundlage. Darauf werden 19 % Umsatzsteuer aufgeschlagen:

  • Netto-Selbstkosten z. B. 5,00 €/g
  • + 19 % USt = 0,95 €/g
  • Brutto-Abgabepreis = 5,95 €/g

Jede Rechnung muss Nettobetrag, Steuersatz und Bruttobetrag korrekt ausweisen.

Welche Pflichten hat der Verein?

  • Umsatzsteuervoranmeldung: Monatlich oder vierteljährlich beim Finanzamt
  • Jahreserklärung: Im Rahmen des Jahresabschlusses
  • Vorsteuerabzug: Auf betriebliche Anschaffungen (Dünger, Technik, Miete) kann der Club die gezahlte Vorsteuer abziehen

Wie unterstützt Software die Steuerpflicht?

Digitale Vereinsverwaltung wie Cannanas berechnet die Umsatzsteuer automatisch auf jeder Abgabe und jedem Beitrag. Die Buchhaltung kann per DATEV-Export direkt an den Steuerberater übergeben werden.

Häufige Fragen zu Umsatzsteuer