
Gemeinnützigkeit
Gemeinnützigkeit ist ein steuerlicher Status, der Vereinen und Genossenschaften Steuervorteile gewährt, wenn sie ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke verfolgen. Cannabis Social Clubs erfüllen diese Voraussetzungen in der Regel nicht – der Anbau und die Abgabe von Cannabis werden steuerrechtlich nicht als gemeinnützig anerkannt.
Warum sind CSCs nicht gemeinnützig?
Die Abgabenordnung (§52 AO) listet abschließend auf, welche Zwecke als gemeinnützig gelten – darunter Sport, Bildung, Wissenschaft oder Gesundheitspflege. Der gemeinschaftliche Cannabisanbau zur Eigenversorgung fällt in keine dieser Kategorien. Das Finanzamt stuft Anbauvereinigungen daher als steuerlich nicht begünstigte Vereine ein.
Welche steuerlichen Folgen hat das?
Ohne Gemeinnützigkeit unterliegt der Verein der regulären Besteuerung:
- Umsatzsteuer: 19 % auf Beiträge, Gebühren und Abgaben
- Körperschaftsteuer: Auf etwaige Überschüsse (bei reiner Selbstkostendeckung allerdings minimal)
- Gewerbesteuer: Falls ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt
- Keine Spendenabzugsfähigkeit: Zuwendungen an den Club sind für Mitglieder steuerlich nicht absetzbar
Gibt es Ausnahmen oder Sonderfälle?
Theoretisch könnte ein Verein neben dem Cannabisanbau einen gemeinnützigen Zweck verfolgen – z. B. Suchtprävention oder Gesundheitsaufklärung. In der Praxis erkennen Finanzämter dies jedoch selten an, wenn der Hauptzweck die Cannabisweitergabe bleibt.
Was bedeutet das für die Vereinsführung?
Der Vorstand muss von vornherein mit der vollen Steuerlast kalkulieren. Mitgliedsbeiträge und der Selbstkostenpreis müssen die Umsatzsteuer einpreisen. Im Jahresabschluss sind alle steuerlichen Verpflichtungen korrekt abzubilden. Ein Steuerberater mit Vereinserfahrung ist dringend empfohlen.
Häufige Fragen zu Gemeinnützigkeit
In der Regel nein. Die Abgabe von Cannabis an Mitglieder wird steuerrechtlich als wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb gewertet, der einer Gemeinnützigkeitsanerkennung entgegensteht.
Ohne Gemeinnützigkeit unterliegt der CSC der regulären Körperschaft- und Umsatzsteuer. Spenden an den Verein sind zudem nicht steuerlich absetzbar.