
Abgabe
Die Abgabe bezeichnet die kontrollierte Weitergabe von Cannabis an Mitglieder einer Anbauvereinigung nach §19 KCanG. Sie darf nur bei persönlicher Anwesenheit, nach Prüfung des Ausweises und innerhalb des befriedeten Besitztums erfolgen – ein Versand oder eine Abgabe an Dritte ist ausgeschlossen.
Welche Voraussetzungen müssen bei der Abgabe erfüllt sein?
Jede Abgabe unterliegt strengen gesetzlichen Anforderungen:
- Persönliche Anwesenheit: Das Mitglied muss selbst vor Ort sein – keine Stellvertretung oder Botenabgabe
- Altersverifikation: Prüfung des Mitgliedsausweises und eines amtlichen Lichtbildausweises
- Wartefrist: Mindestens 3 Monate Mitgliedschaft vor der ersten Abgabe (§12 Abs. 1 Nr. 5b)
- Kontingent-Prüfung: Einhaltung des Tageslimits (25 g) und Monatslimits
- Keine Minderjährigen: Kein Zutritt unter 18 Jahren
Was wird bei der Abgabe dokumentiert?
Nach §26 KCanG muss jede Abgabe im Abgabeprotokoll erfasst werden:
- Name, Vorname und Geburtsjahr des Empfängers
- Abgegebene Menge in Gramm
- Wirkstoffgehalt (THC/CBD in %)
- Datum und Uhrzeit
- Zugehörige Charge
Was erhält das Mitglied neben dem Cannabis?
Gesetzlich vorgeschrieben ist die Aushändigung eines Informationszettels (§21 Abs. 2 KCanG) mit Angaben zu Gewicht, Sorte, Wirkstoffgehalt, Erntedatum und Gesundheitshinweisen. Das Cannabis wird in neutraler Verpackung übergeben.
Wie läuft die Abgabe digital ab?
Cannanas führt durch den gesamten Abgabeprozess: Ausweisprüfung, automatische Kontingentberechnung, Guthaben-Verrechnung und Protokollerstellung – in wenigen Sekunden, rechtssicher und nachvollziehbar.
Häufige Fragen zu Abgabe
Ausschließlich in den Vereinsräumen der Anbauvereinigung. Eine Abgabe außerhalb – etwa per Versand oder auf Veranstaltungen – ist unzulässig.
Das Mitglied muss identifiziert, die Menge dokumentiert und die gesetzlichen Limits (25 g/Tag, 50 g/Monat) eingehalten werden. Bei Unter-21-Jährigen gelten zusätzliche Beschränkungen.