
Informationszettel
Der Informationszettel ist ein gemäß §21 Abs. 2 KCanG vorgeschriebenes Begleitdokument, das bei jeder Abgabe von Cannabis an ein Mitglied einer Anbauvereinigung ausgehändigt werden muss. Er enthält Angaben zu Gewicht, Sorte, Wirkstoffgehalt, Erntedatum und gesundheitsbezogene Hinweise.
Was muss auf dem Informationszettel stehen?
§21 Abs. 2 KCanG schreibt folgende Pflichtangaben vor:
- Gewicht der abgegebenen Menge in Gramm
- Erntedatum der jeweiligen Charge
- Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD)
- Strain/Sorte des Cannabis
- THC-Gehalt in Prozent
- CBD-Gehalt in Prozent
- Hinweise zu Risiken des Cannabiskonsums und Suchtberatungsangebote
Der Zettel muss in deutscher Sprache verfasst und gut lesbar sein.
Warum ist der Informationszettel Pflicht?
Der Gesetzgeber verfolgt damit mehrere Schutzziele:
- Verbraucherschutz: Mitglieder wissen genau, was sie erhalten – Wirkstoffgehalt und Herkunft sind transparent
- Jugendschutz: Risikohinweise sollen insbesondere Heranwachsende sensibilisieren
- Suchtprävention: Verweise auf Beratungsstellen und Hilfsangebote
- Rückverfolgbarkeit: Chargenzuordnung ermöglicht die Nachverfolgung im Qualitätsfall
Wie unterscheidet sich der Informationszettel von der Verpackung?
Der Informationszettel ergänzt die neutrale Verpackung. Während die Verpackung keine werblichen Elemente enthalten darf, trägt der Informationszettel die inhaltlichen Pflichtangaben. Beides wird dem Mitglied bei der Abgabe gemeinsam übergeben.
Wie wird der Informationszettel erstellt?
Digitale Vereinsverwaltung generiert den Informationszettel automatisch aus den hinterlegten Chargendaten – Laboranalyse, Erntedatum, Sorte und Wirkstoffgehalt werden direkt aus dem System übernommen und als druckfertiges Dokument bereitgestellt.
Häufige Fragen zu Informationszettel
Angaben zum THC/CBD-Gehalt, Hinweise auf gesundheitliche Risiken, Informationen zu Suchtberatungsstellen sowie Angaben zur Charge und empfohlene Hinweise zum risikoarmen Konsum.
Ja, §21 Abs. 2 KCanG schreibt vor, dass bei jeder Abgabe ein aktueller Informationszettel auszuhändigen ist – auch bei wiederholten Abgaben an dasselbe Mitglied.