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Heranwachsende (18–21 Jahre)

Heranwachsende sind nach §1 Nr. 20 KCanG Personen zwischen 18 und 21 Jahren. Für sie gelten besondere Schutzbestimmungen: maximal 30 g pro Monat und ein THC-Gehalt von höchstens 10 %.

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Kategorie: Regulierung & Compliance

Heranwachsende sind nach §1 Nr. 20 KCanG Personen im Alter von 18 bis 21 Jahren. Für sie gelten bei der Abgabe durch Anbauvereinigungen strengere Limits: maximal 30 Gramm pro Monat und ein THC-Gehalt von höchstens 10 Prozent – zum Schutz der noch in Entwicklung befindlichen Gehirnstruktur.

Warum gelten für Heranwachsende besondere Regeln?

Neurowissenschaftliche Studien zeigen, dass das menschliche Gehirn bis zum Alter von etwa 25 Jahren reift. Regelmäßiger Cannabis-Konsum mit hohem THC-Gehalt kann in dieser Phase das Risiko psychischer Erkrankungen erhöhen. Der Gesetzgeber hat deshalb einen Kompromiss gewählt: Volljährige ab 18 dürfen Cannabis konsumieren, erhalten aber bis zum 21. Geburtstag Cannabis mit eingeschränktem THC-Gehalt.

Welche Abgabegrenzen gelten für 18- bis 21-Jährige?

Die Abgabe an Heranwachsende durch Anbauvereinigungen unterliegt nach §19 Abs. 3 KCanG folgenden Limits:

  • Tageslimit: Maximal 25 g pro Tag (identisch mit Ü21)
  • Monatslimit: Maximal 30 g pro Monat (statt 50 g für Ü21)
  • THC-Obergrenze: Maximal 10 % THC-Gehalt
  • Besitz im öffentlichen Raum: Maximal 25 g (identisch mit Ü21)

Wie stellen Anbauvereinigungen die Einhaltung sicher?

Die korrekte Identifikation von Heranwachsenden ist eine zentrale Compliance-Aufgabe. Bei jeder Abgabe muss geprüft werden:

  1. Altersgruppe: Ist das Mitglied zwischen 18 und 21 Jahre alt?
  2. THC-Gehalt der Charge: Liegt der THC-Wert bei maximal 10 %?
  3. Monatskontingent: Wurden im laufenden Monat bereits Cannabis-Mengen abgegeben?

Das Mitgliederprofil sollte die Altersgruppe automatisch berechnen und bei Erreichen des 21. Geburtstags auf die regulären Limits umschalten.

Was passiert bei Verstößen gegen die Heranwachsenden-Grenzen?

Die Abgabe von Cannabis mit mehr als 10 % THC an Heranwachsende oder die Überschreitung des 30-g-Monatslimits stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis 30.000 EUR geahndet werden. Bei systematischen Verstößen droht der Widerruf der Erlaubnis.

Eine zuverlässige CSC-Software verhindert solche Verstöße durch automatische Limitprüfung und Warnmeldungen bei der Abgabe.

Häufige Fragen zu Heranwachsende (18–21 Jahre)