Cannanas bietet viele Funktionen für Cannabis Social Clubs

Gesundheits- und Jugendschutzkonzept

Das Gesundheits- und Jugendschutzkonzept ist nach §23 Abs. 6 KCanG ein Pflichtdokument jeder Anbauvereinigung. Es beschreibt Maßnahmen zu Suchtprävention, Jugendschutz und gesundheitlicher Aufklärung.

Zur Übersicht
Kategorie: Regulierung & Compliance

Das Gesundheitsschutzkonzept ist ein nach §23 Abs. 6 KCanG vorgeschriebenes Dokument, das jede Anbauvereinigung bei der Beantragung der Erlaubnis vorlegen muss. Es beschreibt alle Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder und der Öffentlichkeit – von Suchtprävention über Jugendschutz bis zur Produktsicherheit.

Was muss ein Gesundheitsschutzkonzept enthalten?

Das Konzept umfasst mehrere Schutzdimensionen:

Wie unterscheidet sich das Konzept vom Jugendschutzkonzept?

Das Gesundheitsschutzkonzept ist umfassender als ein reines Jugendschutz-Konzept. Während der Jugendschutz den Fokus auf den Schutz Minderjähriger legt, adressiert das Gesundheitsschutzkonzept zusätzlich:

  • Gesundheitsrisiken für erwachsene Mitglieder
  • Qualitätssicherung der Cannabis-Produkte
  • Suchtprävention für alle Altersgruppen
  • Hygiene- und Sicherheitsstandards beim Anbau

Wird das Konzept von der Behörde überprüft?

Ja – das Gesundheitsschutzkonzept wird sowohl bei der Erstgenehmigung als auch bei der laufenden behördlichen Überwachung geprüft. Die Behörde kann:

  • Nachbesserungen oder Ergänzungen verlangen
  • Die Umsetzung bei Vor-Ort-Begehungen kontrollieren
  • Bei Verstößen Auflagen erteilen oder die Erlaubnis widerrufen

Wie hält man das Konzept aktuell?

Das Gesundheitsschutzkonzept ist ein lebendes Dokument. Es sollte regelmäßig aktualisiert werden – insbesondere bei:

  • Änderungen der gesetzlichen Vorgaben
  • Wechsel des Präventionsbeauftragten
  • Neuen wissenschaftlichen Erkenntnissen zu Gesundheitsrisiken
  • Änderungen im Anbau- oder Abgabeprozess

Häufige Fragen zu Gesundheits- und Jugendschutzkonzept