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Präventionsbeauftragter

Der Präventionsbeauftragte ist nach §23 Abs. 4 KCanG Pflicht in jeder Anbauvereinigung. Er muss Suchtpräventionsschulungen nachweisen und ist Ansprechpartner für Prävention und Gesundheitsschutz.

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Kategorie: Club-Management

Der Präventionsbeauftragte ist eine nach §23 Abs. 4 KCanG vorgeschriebene Person in jeder Anbauvereinigung, die für Suchtprävention und Frühintervention zuständig ist. Der Präventionsbeauftragte darf nicht dem Vorstand angehören und muss nachweislich an Suchtpräventionsschulungen teilgenommen haben.

Welche Aufgaben hat der Präventionsbeauftragte?

Der Präventionsbeauftragte ist die zentrale Anlaufstelle für gesundheitsbezogene Fragen im Cannabis Social Club:

  • Suchtprävention: Durchführung und Organisation von Informationsveranstaltungen zu risikobewusstem Konsum
  • Frühintervention: Erkennung von Anzeichen problematischen Konsums bei Mitgliedern
  • Beratung: Individuelle Gespräche und Weitervermittlung an professionelle Beratungsstellen
  • Information: Erstellung und Bereitstellung von Aufklärungsmaterialien bei der Abgabe
  • Dokumentation: Erfassung der durchgeführten Präventionsmaßnahmen für den Behördenbericht

Welche Qualifikationen braucht ein Präventionsbeauftragter?

Das KCanG verlangt den Nachweis über die Teilnahme an Suchtpräventionsschulungen (§23 Abs. 4). Anerkannte Schulungen werden von Landesstellen für Suchtfragen, zertifizierten Suchtberatungsstellen oder spezialisierten Fortbildungsanbietern durchgeführt.

Zusätzliche Anforderungen:

  • Unabhängigkeit: Der Präventionsbeauftragte darf kein Vorstandsmitglied sein
  • Volljährigkeit und persönliche Zuverlässigkeit
  • Regelmäßige Fortbildung zur Aufrechterhaltung der Qualifikation

Warum ist die Rolle des Präventionsbeauftragten so wichtig?

Die Benennung eines Präventionsbeauftragten ist Pflichtbestandteil des Erlaubnisantrags. Ohne diese Benennung verweigert die Behörde die Genehmigung. Die Person wird namentlich bei der Behörde gemeldet und ist Teil des Gesundheitsschutzkonzepts.

Bei der behördlichen Überwachung wird regelmäßig geprüft, ob:

  • Ein qualifizierter Präventionsbeauftragter benannt ist
  • Schulungsnachweise vorliegen
  • Tatsächlich Präventionsmaßnahmen durchgeführt werden

Was passiert bei einem Wechsel des Präventionsbeauftragten?

Ein Wechsel muss der zuständigen Behörde unverzüglich mitgeteilt werden. Die Nachfolgeposition muss vor Amtsantritt die erforderlichen Schulungen absolviert haben, damit keine Lücke in der Suchtprävention entsteht.

Häufige Fragen zu Präventionsbeauftragter