
Behördliche Überwachung
Die behördliche Überwachung umfasst alle Kontroll- und Prüfmaßnahmen, mit denen die zuständigen Landesbehörden die Einhaltung des KCanG durch Anbauvereinigungen sicherstellen. Nach §§27 und 28 KCanG haben die Behörden weitreichende Betretungs-, Prüf- und Anordnungsbefugnisse gegenüber Cannabis Social Clubs.
Welche Befugnisse haben die Überwachungsbehörden?
Die zuständigen Behörden dürfen nach §28 KCanG:
- Grundstücke und Räume der Anbauvereinigung betreten – auch ohne Vorankündigung zu üblichen Geschäftszeiten
- Unterlagen einsehen – sämtliche Dokumentationen nach §26 KCanG (Mitgliederverzeichnis, Anbau-, Abgabe- und Vernichtungsprotokolle)
- Proben entnehmen – zur Überprüfung von THC-Gehalt und Qualitätssicherung
- Auskünfte verlangen – der Vorstand ist zur Mitwirkung verpflichtet
- Anordnungen treffen – von Auflagen bis zum Widerruf der Erlaubnis
Was wird bei einer Kontrolle geprüft?
Typische Prüfpunkte bei einer behördlichen Kontrolle:
- Dokumentationskette: Lückenlose Aufzeichnungen über Anbau, Ernte, Abgabe und Vernichtung (5 Jahre Aufbewahrungspflicht)
- Mitgliederdaten: Aktualität des Mitgliederverzeichnisses, Einhaltung der 500-Mitglieder-Grenze
- Abgabemengen: Prüfung der Tages- und Monatslimits, Sonderregelungen für Heranwachsende
- Jugendschutz: Altersverifikation, Abstandsregelungen
- Sicherheit: Zustand des befriedeten Besitztums, Zutrittskontrolle
- Präventionsbeauftragter: Benennung, Qualifikation, durchgeführte Maßnahmen
- Gesundheitsschutzkonzept: Aktualität und Umsetzung
Wie bereitet sich ein CSC auf Kontrollen vor?
Eine gute Vorbereitung minimiert Risiken:
- Digitale Dokumentation jederzeit abrufbar und exportfähig halten
- Audit-Logs über alle Änderungen und Zugriffe führen
- Jährlichen Bericht fristgerecht bis zum 31. Januar an die Behörde übermitteln
- Verantwortlichkeiten klar über das Rollensystem regeln
Was passiert bei Beanstandungen?
Je nach Schwere der Feststellung kann die Behörde:
- Auflagen zur Nachbesserung erteilen
- Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern bis 30.000 EUR verhängen
- Die Erlaubnis widerrufen, was die sofortige Einstellung des Betriebs und die Vernichtung vorhandener Bestände nach sich zieht
Häufige Fragen zu Behördliche Überwachung
Nach §27 KCanG dürfen Behörden Kontrollen und Stichproben durchführen. §28 regelt Betretungsrechte, Einsicht in Unterlagen und die Befugnis zur Probenentnahme.
Lückenlose Dokumentation (Track-and-Trace, Mitwirkungsbuch), ordnungsgemäße Buchführung, aktuelle Mitgliederlisten und ein gepflegtes Gesundheits- und Jugendschutzkonzept sind essenziell.