
Mitwirkungsbuch
Das Mitwirkungsbuch dokumentiert die aktive Beteiligung der Mitglieder am gemeinschaftlichen Eigenanbau in einer Anbauvereinigung. Nach §17 KCanG ist die Mitwirkung Pflicht: Mitglieder müssen beim gemeinschaftlichen Eigenanbau aktiv mitwirken – das Mitwirkungsbuch liefert den Nachweis gegenüber Behörden.
Was sagt §17 KCanG zur Mitwirkungspflicht?
§17 KCanG legt fest, dass der gemeinschaftliche Eigenanbau die aktive Mitwirkung der Mitglieder voraussetzt. Damit unterscheidet sich ein Cannabis Social Club von einem reinen Versorgungsmodell – Mitglieder sind nicht nur Empfänger, sondern Beteiligte am Anbau.
Konkrete Beispiele für Mitwirkung:
- Anbautätigkeiten: Pflanzenpflege, Ernte, Trocknung, Curing
- Vereinsarbeit: Reinigung, Inventur, Materialbestellung
- Organisation: Schichtdienste, Abgabeaufsicht, Veranstaltungsplanung
- Wissenstransfer: Teilnahme an Workshops, Schulungen, Suchtprävention
Warum muss die Mitwirkung dokumentiert werden?
Die zuständige Behörde kann die Einhaltung der Mitwirkungspflicht prüfen. Ohne Nachweis drohen:
- Auflagen oder Bußgelder bei Behördenkontrollen
- Gefährdung der Anbaulizenz bei systematischen Verstößen
- Vereinsrechtliche Konsequenzen für Mitglieder, die nicht mitwirken
Das Mitwirkungsbuch ist damit ein Compliance-Instrument, das den Vorstand absichert.
Welche Daten enthält ein Mitwirkungsbuch?
Ein vollständiges Mitwirkungsbuch dokumentiert pro Eintrag:
- Mitglied: Name oder Mitgliedsnummer
- Datum und Zeitraum: Wann wurde mitgewirkt?
- Tätigkeit: Was wurde gemacht?
- Bestätigung: Unterschrift oder digitale Bestätigung
Wie wird das Mitwirkungsbuch digital geführt?
Ein papiernes Mitwirkungsbuch ist bei bis zu 500 Mitgliedern kaum handhabbar. Digitale Lösungen ermöglichen Check-ins, Aufgabenzuweisungen und automatische Protokollierung. Cannanas bildet die Mitwirkungsdokumentation digital ab – auswertbar, exportierbar und revisionssicher für Behördenprüfungen.
Häufige Fragen zu Mitwirkungsbuch
Das Mitwirkungsbuch erfasst Tätigkeiten und Mitwirkung von Mitgliedern – z.B. Anbauaktivitäten, Reinigungsdienste oder Qualitätskontrollen. Es dient als interner Nachweis.
Es dokumentiert ehrenamtliches Engagement, unterstützt die interne Organisation und kann bei Behördenprüfungen als Nachweis für den gemeinschaftlichen Charakter der Anbauvereinigung dienen.