
Wirkstoffgehalt
Der Wirkstoffgehalt gibt den prozentualen Anteil der Cannabinoide – insbesondere THC und CBD – im abgabefertigen Cannabis an. Nach §21 KCanG ist die Angabe des Wirkstoffgehalts eine Pflichtinformation auf dem Informationszettel. Für Heranwachsende gilt zudem eine THC-Obergrenze von 10 %.
Warum ist der Wirkstoffgehalt eine Pflichtangabe?
Die Deklaration des Wirkstoffgehalts dient mehreren Schutzzielen:
- Verbraucherschutz: Mitglieder können die Stärke ihres Cannabis einschätzen und Dosierung anpassen
- Jugendschutz: Für 18- bis 21-Jährige darf der THC-Gehalt maximal 10 % betragen (§19 Abs. 3 KCanG)
- Suchtprävention: Transparenz über den THC-Gehalt fördert verantwortungsvollen Konsum
- Rückverfolgbarkeit: Der Wirkstoffgehalt wird im Abgabeprotokoll dokumentiert
Wie wird der Wirkstoffgehalt ermittelt?
Der THC- und CBD-Gehalt wird durch eine Laboranalyse bestimmt. Dabei wird eine repräsentative Probe der Charge analysiert. Gängige Methoden:
- HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie): Standardverfahren für Cannabinoid-Analyse
- Gaschromatographie (GC): Alternative Methode, bei der durch Hitze Decarboxylierung stattfindet
Die Ergebnisse werden der Charge zugeordnet und auf dem Informationszettel ausgewiesen.
Was bedeutet die 10%-THC-Grenze für Heranwachsende?
An Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren darf nur Cannabis mit maximal 10 % THC-Gehalt abgegeben werden. Der Selbstkostenpreis bleibt davon unberührt. Digitale Systeme wie Cannanas prüfen bei jeder Abgabe automatisch, ob der THC-Gehalt der gewählten Charge für die Altersgruppe des Mitglieds zulässig ist.
Welche Angaben stehen auf dem Informationszettel?
Neben THC- und CBD-Prozent enthält der Informationszettel auch Angaben zur Sorte, zum Erntedatum, zum Mindesthaltbarkeitsdatum und zu gesundheitsbezogenen Hinweisen – eine vollständige Transparenz über das abgegebene Produkt.
Häufige Fragen zu Wirkstoffgehalt
Durch eine Laboranalyse einer repräsentativen Probe jeder Charge. Gängige Methoden sind HPLC (Hochleistungsflüssigkeitschromatographie) oder GC (Gaschromatographie).
Für Mitglieder zwischen 18 und 21 Jahren ist der THC-Gehalt auf maximal 10 % begrenzt. Diese Einschränkung soll das Risiko für das sich noch entwickelnde Gehirn reduzieren.