
Abgabeprotokoll
Das Abgabeprotokoll ist die gesetzlich vorgeschriebene Dokumentation jeder einzelnen Cannabisweitergabe an ein Mitglied einer Anbauvereinigung. Nach §26 KCanG müssen dabei Empfänger, Menge, Wirkstoffgehalt, Datum und zugehörige Charge lückenlos erfasst und mindestens 5 Jahre aufbewahrt werden.
Welche Daten enthält ein Abgabeprotokoll?
Jeder Eintrag im Abgabeprotokoll muss gemäß §26 KCanG enthalten:
- Name und Vorname des Empfängers
- Geburtsjahr des Empfängers
- Abgegebene Menge in Gramm
- THC-Gehalt der abgegebenen Charge
- Datum der Abgabe
- Chargenbezeichnung zur Rückverfolgbarkeit (Dokumentationskette)
Zusätzlich empfiehlt sich die Erfassung von Uhrzeit, abgebendem Vereinsmitarbeiter und Sorten-/Strain-Bezeichnung.
Warum ist das Abgabeprotokoll so wichtig?
Das Protokoll erfüllt mehrere Funktionen:
- Gesetzeskonformität: Ohne lückenlose Dokumentation droht der Verlust der Erlaubnis
- Kontingent-Kontrolle: Anhand der Protokolleinträge wird geprüft, ob Tageslimit und Monatslimit eingehalten werden
- Rückverfolgbarkeit: Jede Abgabe kann einer bestimmten Charge und Laboranalyse zugeordnet werden
- Behördliche Prüfung: Die behördliche Überwachung greift direkt auf diese Daten zu
Wie lange muss das Protokoll aufbewahrt werden?
§26 KCanG schreibt eine Aufbewahrungspflicht von 5 Jahren vor. Die Daten müssen vor unbefugtem Zugriff geschützt werden – DSGVO-konformer Datenschutz ist Pflicht, da personenbezogene Daten verarbeitet werden.
Wie wird das Abgabeprotokoll digital geführt?
Digitale Systeme generieren das Protokoll automatisch bei jeder Abgabe. Cannanas erstellt revisionssichere Einträge, die nicht nachträglich verändert werden können – vollständig, chronologisch und jederzeit exportierbar für behördliche Anfragen.
Häufige Fragen zu Abgabeprotokoll
Datum und Uhrzeit, Mitgliedsnummer, abgegebene Menge, Chargennummer, THC-Gehalt und die Unterschrift oder digitale Bestätigung des Empfängers.
Die Protokolle sind mindestens fünf Jahre aufzubewahren und auf Verlangen den Behörden vorzulegen.