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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss ist der jährliche Finanzbericht eines CSC, bestehend aus Bilanz und Gewinn-/Verlustrechnung. Er wird der Mitgliederversammlung vorgelegt.

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Kategorie: Finanzen & Warenwirtschaft

Der Jahresabschluss ist der jährliche Finanzbericht einer Anbauvereinigung, der sämtliche Einnahmen, Ausgaben und Vermögenswerte eines Geschäftsjahres zusammenfasst. Je nach Vereinsgröße erfolgt er als Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder als Bilanz mit Gewinn- und Verlustrechnung.

Welche Form braucht der Jahresabschluss eines CSC?

Die meisten Cannabis Social Clubs als eingetragene Vereine nutzen die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), da sie nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Übersteigen die Einnahmen allerdings 600.000 € oder der Gewinn 60.000 € im Jahr, besteht Bilanzierungspflicht.

Eingetragene Genossenschaften sind grundsätzlich bilanzierungspflichtig und unterliegen zusätzlich der Prüfung durch einen Prüfungsverband.

Was gehört in den Jahresabschluss?

Wann wird der Jahresabschluss erstellt?

Das Geschäftsjahr endet typischerweise am 31. Dezember. Der Jahresabschluss muss der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorgelegt werden. Zusätzlich verlangt §26 Abs. 3 KCanG einen Jahresbericht an die Behörde bis zum 31. Januar.

Wer ist verantwortlich?

Der Vorstand ist für die Aufstellung verantwortlich. Ein Steuerberater sollte hinzugezogen werden, insbesondere wegen der Umsatzsteuer-Pflicht und des fehlenden Gemeinnützigkeitsstatus. Die Buchhaltung-Daten aus Cannanas können per DATEV-Export direkt an den Steuerberater übermittelt werden.

Häufige Fragen zu Jahresabschluss