
Versicherung
Versicherungen schützen eine Anbauvereinigung vor finanziellen Risiken durch Haftpflichtschäden, Sachschäden am Inventar oder persönliche Haftung des Vorstands. Als Betreiber einer Anlage mit wertvollen Pflanzen, Technik und Mitgliederverkehr sind Cannabis Social Clubs auf einen soliden Versicherungsschutz angewiesen.
Welche Versicherungen braucht ein Cannabis Social Club?
Drei Versicherungsarten sind für CSCs besonders relevant:
1. Betriebshaftpflichtversicherung Deckt Schäden ab, die Dritten auf dem Vereinsgelände oder durch die Vereinstätigkeit entstehen – z. B. wenn ein Besucher im Growraum zu Schaden kommt. Diese Versicherung ist für jeden Verein mit Publikumsverkehr essenziell.
2. Inventarversicherung Schützt Betriebseinrichtung wie LED-Grow-Lampen, Bewässerungssysteme, Sensoren und IoT-Geräte gegen Feuer, Wasser, Einbruch und Vandalismus. Der Wert der Ausstattung eines Growraums kann schnell fünfstellig werden.
3. D&O-Versicherung (Directors & Officers) Schützt Vorstandsmitglieder vor persönlicher Haftung bei Pflichtverletzungen. Ohne D&O-Versicherung haftet der Vorstand mit seinem Privatvermögen – ein erhebliches Risiko angesichts der komplexen regulatorischen Anforderungen des KCanG.
Was ist mit dem Cannabis selbst?
Die Versicherung von Cannabis-Beständen ist in Deutschland derzeit ein Nischenmarkt. Spezialisierte Anbieter sind rar, und Standardpolicen schließen Cannabis häufig aus. CSCs sollten frühzeitig klären, ob und wie Erntebestände, Vermehrungsmaterial und getrocknetes Cannabis versicherbar sind.
Wie fließen Versicherungskosten in den Selbstkostenpreis?
Versicherungsprämien sind Betriebskosten und fließen über die Kostenstelle in den Selbstkostenpreis ein. Im Jahresabschluss werden sie als laufende Ausgaben ausgewiesen.
Häufige Fragen zu Versicherung
Empfohlen werden mindestens eine Betriebshaftpflichtversicherung, eine Inventar-/Inhaltsversicherung für die Grow-Ausstattung und ggf. eine D&O-Versicherung für den Vorstand.
Einige Versicherer bieten mittlerweile Policen speziell für Anbauvereinigungen an, die die besonderen Risiken (z. B. Ernteverlust, Einbruch) abdecken.