Cannanas bietet viele Funktionen für Cannabis Social Clubs

Vereinsgründung (e.V. oder eG)

Die Gründung einer Anbauvereinigung erfolgt als eingetragener nicht-wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder als eingetragene Genossenschaft (eG). Beide Rechtsformen sind nach §1 Nr. 13 KCanG zulässig und erfordern eine behördliche Erlaubnis.

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Kategorie: Club-Management

Die Vereinsgründung ist der formale Prozess zur Errichtung einer Anbauvereinigung als eingetragener nicht-wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder eingetragene Genossenschaft (eG). Nach §1 Nr. 13 KCanG sind nur diese beiden Rechtsformen für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau zulässig.

Welche Schritte umfasst die Gründung einer Anbauvereinigung?

Die Gründung eines Cannabis Social Clubs folgt einem klar definierten Ablauf:

  1. Gründungsversammlung mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern (bei e.V.) einberufen
  2. Satzung beschließen – mit allen KCanG-Pflichtinhalten
  3. Vorstand wählen – alle Vorstandsmitglieder müssen volljährig, zuverlässig und selbst Mitglied sein
  4. Eintragung im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragen
  5. Erlaubnisantrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen

Erst nach der behördlichen Genehmigung darf die Anbauvereinigung mit dem Anbau und der Abgabe beginnen.

Welche Rechtsform eignet sich für einen Cannabis Social Club?

Das KCanG lässt zwei Optionen zu:

  • Eingetragener Verein (e.V.): Häufigste Wahl, geringerer Gründungsaufwand, mindestens sieben Mitglieder zur Eintragung erforderlich
  • Eingetragene Genossenschaft (eG): Demokratische Struktur mit Geschäftsanteilen, mindestens drei Gründungsmitglieder, Prüfungspflicht durch Genossenschaftsverband

Beide Rechtsformen arbeiten nicht-kommerziell und müssen das Selbstkostenprinzip einhalten.

Welche Unterlagen werden für den Erlaubnisantrag benötigt?

Neben der eingetragenen Satzung verlangt die Behörde umfangreiche Nachweise:

Wie lange dauert der Gründungsprozess?

Von der Gründungsversammlung bis zur Erteilung der Erlaubnis vergehen in der Praxis mehrere Monate. Die Vereinsregistereintragung dauert je nach Amtsgericht vier bis acht Wochen, das anschließende Erlaubnisverfahren ist behördenabhängig. Eine gründliche Vorbereitung aller Konzepte und Unterlagen beschleunigt den Prozess erheblich.

Häufige Fragen zu Vereinsgründung (e.V. oder eG)