
Vereinsgründung (e.V. oder eG)
Die Vereinsgründung ist der formale Prozess zur Errichtung einer Anbauvereinigung als eingetragener nicht-wirtschaftlicher Verein (e.V.) oder eingetragene Genossenschaft (eG). Nach §1 Nr. 13 KCanG sind nur diese beiden Rechtsformen für den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau zulässig.
Welche Schritte umfasst die Gründung einer Anbauvereinigung?
Die Gründung eines Cannabis Social Clubs folgt einem klar definierten Ablauf:
- Gründungsversammlung mit mindestens sieben Gründungsmitgliedern (bei e.V.) einberufen
- Satzung beschließen – mit allen KCanG-Pflichtinhalten
- Vorstand wählen – alle Vorstandsmitglieder müssen volljährig, zuverlässig und selbst Mitglied sein
- Eintragung im Vereinsregister beim zuständigen Amtsgericht beantragen
- Erlaubnisantrag bei der zuständigen Landesbehörde stellen
Erst nach der behördlichen Genehmigung darf die Anbauvereinigung mit dem Anbau und der Abgabe beginnen.
Welche Rechtsform eignet sich für einen Cannabis Social Club?
Das KCanG lässt zwei Optionen zu:
- Eingetragener Verein (e.V.): Häufigste Wahl, geringerer Gründungsaufwand, mindestens sieben Mitglieder zur Eintragung erforderlich
- Eingetragene Genossenschaft (eG): Demokratische Struktur mit Geschäftsanteilen, mindestens drei Gründungsmitglieder, Prüfungspflicht durch Genossenschaftsverband
Beide Rechtsformen arbeiten nicht-kommerziell und müssen das Selbstkostenprinzip einhalten.
Welche Unterlagen werden für den Erlaubnisantrag benötigt?
Neben der eingetragenen Satzung verlangt die Behörde umfangreiche Nachweise:
- Gesundheitsschutzkonzept und Jugendschutz-Konzept
- Suchtpräventions-Konzept mit Benennung eines Präventionsbeauftragten
- Nachweis der Abstandsregelungen (200 m zu Schulen, Kitas, Spielplätzen)
- Sicherheitskonzept für das befriedete Besitztum
- Zuverlässigkeitsnachweise der Vorstandsmitglieder
Wie lange dauert der Gründungsprozess?
Von der Gründungsversammlung bis zur Erteilung der Erlaubnis vergehen in der Praxis mehrere Monate. Die Vereinsregistereintragung dauert je nach Amtsgericht vier bis acht Wochen, das anschließende Erlaubnisverfahren ist behördenabhängig. Eine gründliche Vorbereitung aller Konzepte und Unterlagen beschleunigt den Prozess erheblich.
Häufige Fragen zu Vereinsgründung (e.V. oder eG)
Das KCanG erlaubt eingetragene nicht-wirtschaftliche Vereine (e.V.) und eingetragene Genossenschaften (eG). Die Wahl hängt von Mitgliederzahl, Finanzierungsmodell und Organisationsstruktur ab.
Ein eingetragener Verein benötigt mindestens 7 Gründungsmitglieder. Für eine Genossenschaft sind mindestens 3 Mitglieder erforderlich. Beide Formen müssen ins jeweilige Register eingetragen werden.