
Gründungsversammlung
Die Gründungsversammlung ist die konstituierende Sitzung, bei der ein Verein oder eine Genossenschaft formal gegründet wird. Für Anbauvereinigungen beschließen die Gründungsmitglieder dabei die Satzung, wählen den Vorstand und legen die organisatorischen Grundlagen des Cannabis Social Clubs fest.
Was passiert auf einer Gründungsversammlung?
Die Gründungsversammlung folgt einer festgelegten Tagesordnung:
- Begrüßung und Feststellung der Anwesenden – Mindestens sieben Gründungsmitglieder für einen e.V. bzw. drei für eine eG
- Erörterung und Beschluss der Satzung – Die Satzung muss alle KCanG-relevanten Inhalte abdecken
- Wahl des Vorstands – Alle Vorstandsmitglieder müssen volljährig, zuverlässig und selbst Mitglied sein
- Festlegung der Mitgliedsbeiträge oder Verabschiedung einer Beitragsordnung
- Verschiedenes – Weitere organisatorische Beschlüsse
Wie wird die Gründungsversammlung dokumentiert?
Das Gründungsprotokoll ist ein rechtlich unverzichtbares Dokument. Es muss enthalten:
- Datum, Ort und Uhrzeit der Versammlung
- Anwesenheitsliste mit vollständigen Namen und Anschriften aller Gründungsmitglieder
- Beschlüsse mit Abstimmungsergebnissen (Satzungsannahme, Vorstandswahl)
- Unterschriften aller anwesenden Gründungsmitglieder
Das Protokoll wird zusammen mit der Satzung für die Eintragung im Vereinsregister beim Amtsgericht eingereicht.
Welche Fehler sollten Gründer vermeiden?
Häufige Stolperfallen bei der Gründungsversammlung:
- Zu wenige Gründungsmitglieder: Für einen e.V. sind mindestens sieben Personen erforderlich
- Unvollständige Satzung: Fehlende KCanG-Pflichtinhalte wie Jugendschutz, Mindestmitgliedschaftsdauer oder Nicht-Kommerzialität verzögern die Eintragung
- Fehlerhafte Protokollierung: Ohne ordnungsgemäßes Gründungsprotokoll verweigert das Amtsgericht die Registereintragung
- Ungenaue Vorstandsregelungen: Die Vertretungsbefugnis muss eindeutig festgelegt werden
Wie geht es nach der Gründungsversammlung weiter?
Nach der Versammlung erfolgt die notarielle Beglaubigung der Anmeldung und die Einreichung beim Amtsgericht. Parallel können Gründer bereits mit der Erstellung des Erlaubnisantrags beginnen – inklusive Gesundheitsschutzkonzept, Sicherheitskonzept und Benennung des Präventionsbeauftragten.
Häufige Fragen zu Gründungsversammlung
Die Gründungsmitglieder beschließen die Satzung, wählen den Vorstand und erstellen das Gründungsprotokoll. Dieses bildet die Grundlage für die Eintragung ins Vereinsregister.
Für einen eingetragenen Verein sind mindestens 7 Gründungsmitglieder nötig. Alle Anwesenden sollten das Protokoll unterschreiben, das Satzung, Vorstandswahl und Vereinszweck dokumentiert.