
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr ist eine einmalige Zahlung, die neue Mitglieder bei Eintritt in eine Anbauvereinigung leisten. Sie deckt den Verwaltungsaufwand für Aufnahme, Altersverifikation und Einrichtung des Mitgliederprofils und wird in der Beitragsordnung oder Satzung festgelegt.
Wofür wird die Aufnahmegebühr erhoben?
Die Aufnahmegebühr finanziert die einmaligen Kosten, die bei der Aufnahme eines neuen Mitglieds entstehen:
- Identitätsprüfung und Altersverifikation anhand des amtlichen Lichtbildausweises
- Erstellung des Mitgliedsausweises (physisch oder digital mit QR-Code)
- Anlage des Mitgliederprofils in der Vereinsverwaltung
- Einweisung des neuen Mitglieds in Clubregeln und Suchtpräventions-Informationen
Da Anbauvereinigungen zum Selbstkostenprinzip verpflichtet sind, darf die Aufnahmegebühr keinen Gewinn enthalten – sie muss dem tatsächlichen Aufwand entsprechen.
Wie wird die Aufnahmegebühr festgelegt?
Die Höhe der Aufnahmegebühr wird durch die Mitgliederversammlung beschlossen, entweder direkt in der Satzung oder in einer separaten Beitragsordnung. Üblich sind Beträge zwischen 20 und 100 Euro.
Bei der Kalkulation sollten folgende Kosten berücksichtigt werden:
- Verwaltungsaufwand für die Prüfung des Anmeldeformulars
- Material- oder Produktionskosten für den Mitgliedsausweis
- Anteiliger Aufwand für das Onboarding
- Ggf. Erstinformation und Präventionsmaterialien
Ist die Aufnahmegebühr erstattungsfähig?
Die Satzung sollte klare Regelungen enthalten, ob die Aufnahmegebühr bei einem frühzeitigen Austritt – etwa vor Ablauf der dreimonatigen Wartefrist – erstattet wird. In der Praxis ist eine Erstattung unüblich, da der Verwaltungsaufwand bereits angefallen ist.
Wie wird die Aufnahmegebühr verbucht?
Die Aufnahmegebühr wird in der Buchhaltung als Einnahme ohne Gegenleistungsanspruch verbucht. Sie fließt in den allgemeinen Vereinshaushalt und ist Teil der Dokumentationskette, die gegenüber der Behörde transparent nachgewiesen werden muss.
Häufige Fragen zu Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr deckt den Verwaltungsaufwand für die Aufnahme: Identitätsprüfung, Anlage des Mitgliederprofils und Ausstellung des Mitgliedsausweises. Clubs arbeiten nicht-kommerziell.
Die Höhe wird von der Mitgliederversammlung in der Beitragsordnung festgelegt. Da Anbauvereinigungen nicht-kommerziell arbeiten, muss sie dem Selbstkostenprinzip entsprechen.