
Club-Website
Eine Club-Website ist die öffentliche Online-Präsenz einer Anbauvereinigung, die sachliche Informationen über den Verein, die Mitgliedschaft und die Vereinszwecke bereitstellt. Sie unterliegt dem strikten Werbeverbot nach §6 KCanG und darf weder Cannabis noch die Anbauvereinigung bewerben.
Was darf auf einer Club-Website stehen?
Die Abgrenzung zwischen erlaubter Information und verbotener Werbung ist entscheidend. Zulässig sind:
- Sachliche Vereinsinformation: Name, Rechtsform, Satzungszweck, Kontaktdaten
- Mitgliedschaftsbedingungen: Voraussetzungen, Aufnahmegebühr, Mitgliedsbeitrag, Wartefrist
- Vereinsstruktur: Vorstand, Präventionsbeauftragter, Aufgaben
- Rechtliche Grundlagen: Verweis auf KCanG, Gesundheitsschutzkonzept, Jugendschutz
- Impressum und Datenschutzerklärung: Gesetzliche Pflichtangaben
Was ist auf einer Club-Website verboten?
§6 KCanG verbietet „Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen". Konkret bedeutet das:
- Keine werbenden Formulierungen: Keine Superlative, keine Vorteilsversprechen, keine Handlungsaufforderungen wie „Jetzt Mitglied werden!"
- Keine Produktdarstellung: Keine Bilder von Cannabis, keine Sorten-Kataloge, keine Preislisten
- Kein Sponsoring: Keine Logos von Sponsoren, keine bezahlte Werbung Dritter
- Keine Social-Media-Werbung: Auch geteilte Inhalte auf externen Plattformen unterliegen dem Verbot
Wie wird die Website rechtssicher gestaltet?
Die Gestaltung orientiert sich am Grundsatz: informieren statt werben. Neutrale Sprache, sachliche Darstellung, kein verkaufsförderndes Design. Ein Hinweis auf das Anmeldeformular ist zulässig – die Bewerbung der Mitgliedschaft nicht.
Welche technischen Anforderungen bestehen?
Club-Websites sollten DSGVO-konform sein, barrierefreie Grundlagen erfüllen und über SSL-Verschlüsselung verfügen. Cannanas bietet Anbauvereinigungen eine fertige, KCanG-konforme Webseite, die alle rechtlichen Vorgaben standardmäßig einhält.
Häufige Fragen zu Club-Website
Vereinsvorstellung, Satzung, Beitrittsinformationen, Kontaktdaten, Impressum und Datenschutzerklärung. Werbliche Inhalte für Cannabis sind nach dem KCanG untersagt.
Nein, das Werbeverbot nach §6 KCanG gilt auch online. Die Website darf rein informativ sein, aber nicht zum Konsum anregen oder Cannabis bewerben.