Cannanas bietet viele Funktionen für Cannabis Social Clubs

Sponsoringverbot

Ein Sponsoringverbot untersagt oder beschränkt bestimmte Sponsoring-Aktivitäten. Für Clubs kann das die Außenkommunikation beeinflussen.

Zur Übersicht
Kategorie: Regulierung & Compliance

Das Sponsoringverbot ist Teil des umfassenden Werbeverbots nach §6 KCanG und untersagt jede Form des Sponsorings für Cannabis und Anbauvereinigungen. Weder darf ein Cannabis Social Club als Sponsor auftreten, noch darf er Sponsoring von Dritten annehmen – unabhängig davon, ob ein direkter Bezug zu Cannabis besteht.

Was genau verbietet §6 KCanG zum Sponsoring?

§6 KCanG formuliert: „Werbung und jede Form des Sponsorings für Cannabis und für Anbauvereinigungen sind verboten." Das Sponsoringverbot umfasst:

  • Aktives Sponsoring: CSCs dürfen keine Veranstaltungen, Vereine, Sportler oder Projekte sponsern
  • Passives Sponsoring: CSCs dürfen kein Sponsoring von Unternehmen oder Privatpersonen annehmen
  • Naming Rights: Keine Namensrechte an Räumlichkeiten, Events oder Produkten
  • Sachsponsoring: Auch nicht-monetäre Zuwendungen mit Gegenleistung (z. B. Logo-Platzierung) sind verboten
  • Indirekt: Sponsoring über Dritte oder Tochterstrukturen, die erkennbar mit dem CSC verbunden sind

Wo liegt die Grenze zwischen Sponsoring und erlaubten Einnahmen?

Die Abgrenzung ist in der Praxis nicht immer eindeutig:

Erlaubt:

  • Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren
  • Spenden ohne Gegenleistung (keine Logo-Platzierung, kein Naming)
  • Fördermittel für Präventionsprojekte ohne werbende Gegenleistung

Verboten:

  • Sponsorenlogos auf Club-Material, Website oder Events
  • Gegenleistungen für finanzielle Zuwendungen (z. B. Werbefläche)
  • Partnerschaften mit Marken, die das Image des Clubs kommerzialisieren

Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen?

Verstöße gegen das Sponsoringverbot können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden:

  • Bußgelder: Die zuständige Behörde kann empfindliche Geldstrafen verhängen
  • Lizenzentzug: Bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen kann die Anbaulizenz widerrufen werden
  • Persönliche Haftung: Der Vorstand haftet für die Einhaltung aller Regelungen des KCanG

Wie sichert sich ein CSC rechtlich ab?

  • Interne Richtlinie: Klare Vorgaben in der Satzung oder Geschäftsordnung, die Sponsoring ausdrücklich ausschließen
  • Finanzierung über Beiträge: Die Beitragsordnung als alleinige Finanzierungsgrundlage gestalten
  • Dokumentation: Alle Einnahmen und deren Herkunft transparent in der Buchhaltung erfassen – mit Cannanas lassen sich Finanzflüsse lückenlos nachvollziehen

Häufige Fragen zu Sponsoringverbot