
Gewächshaus
Ein Gewächshaus ist ein geschlossener, lichtdurchlässiger Anbauort, der natürliches Sonnenlicht nutzt und gleichzeitig Schutz vor Witterung bietet. Im Kontext des KCanG definiert §1 Nr. 21 den erlaubten Anbau durch Anbauvereinigungen in „Gebäuden oder Gewächshäusern" – das Gewächshaus ist damit ein explizit vorgesehener Anbauort.
Was sagt das KCanG zum Anbau im Gewächshaus?
Das KCanG erlaubt Anbauvereinigungen den gemeinschaftlichen Cannabis-Anbau in Gebäuden oder Gewächshäusern auf dem befriedeten Besitztum. Ein Gewächshaus muss als bauliche Anlage dabei bestimmte Voraussetzungen erfüllen:
- Blickschutz: Cannabis darf von außen nicht einsehbar sein
- Zugangsschutz: Unbefugte dürfen keinen Zutritt haben
- Geschlossene Struktur: Freilandanbau auf offenem Gelände fällt nicht unter diese Kategorie
Welche Vorteile bietet ein Gewächshaus gegenüber Indoor?
- Geringere Energiekosten: Natürliches Sonnenlicht reduziert den Strombedarf für LED-Grow-Lampen erheblich
- Natürliches Lichtspektrum: Sonnenlicht bietet das volle PAR-Spektrum inklusive UV und Infrarot
- Größere Flächen: Gewächshäuser lassen sich kostengünstiger skalieren als Indoor-Räume
- Passive Klimaregulierung: Lüftungsklappen und Schattierung statt energieintensiver Klimaanlagen
Welche Herausforderungen gibt es?
- Photoperiode: In nördlichen Breiten reicht das natürliche Tageslicht im Winter nicht für die Vegetationsphase – Zusatzbeleuchtung ist oft nötig
- Temperatur: Gewächshäuser heizen sich im Sommer stark auf; Schattierungssysteme und Belüftung sind essenziell
- Schädlinge: Die Nähe zur Außenumgebung erhöht das Risiko für Spinnmilben, Thripse und andere Schädlinge
- Geruchskontrolle: Aktivkohlefilter oder andere Maßnahmen gemäß den Auflagen der Anbaulizenz
Für wen eignet sich ein Gewächshaus?
Gewächshäuser sind besonders für Anbauvereinigungen attraktiv, die größere Mengen bei reduzierten Betriebskosten produzieren möchten. Die Kombination aus Sonnenlicht und kontrollierbarem Klima bietet einen guten Kompromiss zwischen Indoor-Anbau und Outdoor-Anbau.
Häufige Fragen zu Gewächshaus
Nach §1 Nr. 21 KCanG gilt ein Gewächshaus als geschlossener Anbauort. Es muss vor unbefugtem Zugriff geschützt sein und die gleichen Sicherheitsanforderungen wie ein Indoor-Growraum erfüllen.
Ein Gewächshaus nutzt natürliches Sonnenlicht, spart Stromkosten gegenüber reinem Indoor-Anbau und ermöglicht durch Zusatzbeleuchtung oder Verdunkelung ganzjährige Erntezyklen.