
Haschisch
Haschisch ist nach §1 Nr. 5 KCanG das „abgesonderte Harz der zur Gattung Cannabis gehörenden Pflanzen". Es ist neben Marihuana die zweite zulässige Reinform, in der Anbauvereinigungen Cannabis an Mitglieder abgeben dürfen – ein konzentriertes Cannabisprodukt mit typischerweise höherem Wirkstoffgehalt.
Was unterscheidet Haschisch von Marihuana?
Während Marihuana aus getrockneten Blüten und blütennahen Blättern besteht, ist Haschisch ein Konzentrat aus den Harzdrüsen (Trichomen):
- Form: Gepresstes Harz – Konsistenz von hart-bröckelig bis weich-knetbar
- Wirkstoffgehalt: In der Regel höhere Konzentration an THC und anderen Cannabinoiden
- Herstellung: Mechanische Abtrennung der Trichome vom Pflanzenmaterial
- Farbe: Je nach Methode goldbraun bis dunkelbraun/schwarz
Wie wird Haschisch hergestellt?
Bei der traditionellen Haschisch-Gewinnung werden Trichome mechanisch vom Pflanzenmaterial getrennt:
- Siebung (Dry Sift): Getrocknetes Pflanzenmaterial wird über feine Siebe gerieben – die durchfallenden Trichomköpfe werden gesammelt und gepresst
- Eiswasser-Extraktion (Bubble Hash): Pflanzenmaterial wird in Eiswasser gerührt, Trichome lösen sich und werden über Filterbeutel verschiedener Maschenweiten gesammelt
Wichtig: Die Herstellung mit Lösungsmitteln (BHO, Ethanol-Extraktion) fällt nicht unter die Haschisch-Definition des KCanG und ist für Anbauvereinigungen nicht zulässig.
Welche Bedeutung hat Haschisch für Cannabis Social Clubs?
Da Haschisch eine höhere Wirkstoffkonzentration aufweist, gelten besondere Sorgfaltspflichten:
- Laboranalyse: Genaue Bestimmung des THC- und CBD-Gehalts
- Dosierungshinweise: Besonders relevant für Heranwachsende (18–21 Jahre, max. 10 % THC)
- Verpackung: Mindesthaltbarkeit und Wirkstoffgehalt als Pflichtangaben
- Dokumentation: Herstellungsmethode und Ausgangscharge im Track & Trace-System
Die Qualitätssicherung umfasst zusätzlich die Reinheitsprüfung, da Haschisch anfällig für Kontaminationen durch unsaubere Verarbeitung sein kann.
Häufige Fragen zu Haschisch
Nach §1 Nr. 5 KCanG ist Haschisch das abgesonderte Harz der Cannabispflanze. Es wird durch mechanische Trennung (Sieben, Pressen) der Trichome vom Pflanzenmaterial gewonnen.
Ja, Haschisch ist neben Marihuana als Reinform nach §18 Abs. 4 Nr. 5 KCanG erlaubt. Die Herstellung muss jedoch ohne Lösungsmittel erfolgen und dokumentiert werden.