
Stecklinge
Stecklinge sind vegetativ vermehrte Jungpflanzen oder Sprossteile einer Mutterpflanze, die keine Blüten- oder Fruchtstände aufweisen. Nach §1 Nr. 6 KCanG gelten sie als Vermehrungsmaterial und unterliegen eigenen Dokumentations- und Abgaberegeln. Pro Mitglied dürfen maximal 5 Stecklinge pro Monat abgegeben werden.
Was sind Stecklinge nach dem KCanG?
Das Konsumcannabisgesetz definiert Stecklinge als „nicht blühende Pflanzen und Pflanzenteile" (§1 Nr. 6). Entscheidend ist das Fehlen von Blütenständen – sobald ein Steckling Blüten ausbildet, wird er rechtlich als Cannabis eingestuft und fällt unter die regulären Besitz- und Abgabemengen.
Im Anbau sind Stecklinge genetisch identische Klone der Mutterpflanze. Sie sichern gleichbleibende Eigenschaften bei Strain, Wirkstoffprofil und Wuchsverhalten – ein wesentlicher Vorteil gegenüber der Aussaat von Samen.
Wie werden Stecklinge hergestellt?
Die vegetative Vermehrung folgt einem standardisierten Ablauf:
- Triebauswahl: Gesunder Seitentrieb der Mutterpflanze mit 2–3 Blattknoten
- Schnitt: Sauberer Schnitt mit desinfiziertem Werkzeug in 45°-Winkel
- Bewurzelung: Eintauchen in Bewurzelungshormon und Setzen in Substrat (Steinwolle, Jiffy oder Substrat)
- Klima: Hohe Luftfeuchtigkeit (80–90 %) und moderate Temperatur (22–25 °C) in einem Propagator
Hygiene ist bei der Stecklingsproduktion besonders wichtig, um Krankheiten und Schädlinge nicht von der Mutterpflanze auf die gesamte Charge zu übertragen.
Welche Dokumentationspflichten gelten für Stecklinge?
Als Vermehrungsmaterial müssen Stecklinge lückenlos dokumentiert werden:
- Herkunft: Von welcher Mutterpflanze stammt der Steckling?
- Menge: Wie viele Stecklinge wurden genommen und an wen abgegeben?
- Datum: Wann wurde der Steckling geschnitten und bewurzelt?
Diese Daten sind Teil der Dokumentationskette nach §26 KCanG und müssen 5 Jahre aufbewahrt werden. Im Rahmen von Track & Trace wird jeder Steckling einer Mutterpflanze und später einer Charge zugeordnet.
Warum bevorzugen viele CSCs Stecklinge gegenüber Samen?
Stecklinge bieten gegenüber Samen klare Vorteile für den Clubbetrieb:
- Genetische Konsistenz: Gleiches Wirkstoff- und Terpenprofil über alle Pflanzen
- Planbare Ergebnisse: Bekannter Phänotyp und Blütezeit
- Kein Geschlechtsrisiko: Ausschließlich weibliche Pflanzen
- Schnellerer Start: Keine Keimungsphase nötig, direkter Einstieg in die Vegetationsphase
Häufige Fragen zu Stecklinge
Stecklinge sind Jungpflanzen oder Sprossteile ohne Blütenstände (§1 Nr. 6 KCanG), die vegetativ von einer Mutterpflanze vermehrt werden. Sie sind genetisch identische Klone.
Pro Mitglied und Monat darf eine Anbauvereinigung maximal 5 Stecklinge als Vermehrungsmaterial abgeben (§20 KCanG). Alternativ: bis zu 7 Samen.