
Eigenanbau
Der Eigenanbau bezeichnet den privaten Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum. Nach §9 KCanG dürfen Erwachsene an ihrem Wohnsitz maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Der Eigenanbau ist seit dem 1. April 2024 erlaubt und stellt eine Alternative zur Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung dar.
Welche Regeln gelten für den privaten Cannabis-Anbau?
Das KCanG setzt klare Grenzen für den Eigenanbau:
- Maximal drei Pflanzen gleichzeitig pro volljähriger Person (§9 Abs. 1)
- Nur am Wohnsitz des Anbauenden – nicht an anderen Orten
- Schutz vor Zugriff Dritter – insbesondere Minderjähriger. Die Pflanzen müssen in einem befriedeten Besitztum stehen
- Kein Verkauf oder Weitergabe des geernteten Cannabis an andere Personen
- Besitzmengen beachten: Maximal 50 g am Wohnsitz plus drei Pflanzen
Wo darf angebaut werden?
Der Anbau ist ausschließlich am Wohnsitz erlaubt (§9 KCanG). Als Wohnsitz gilt der Ort, an dem die Person mindestens sechs Monate lebt (§1 Nr. 16 KCanG). Typische Anbauorte sind:
- Wohnung oder Haus – in verschlossenen Räumen
- Balkon oder Terrasse – sofern gegen Zugriff Dritter gesichert
- Garten – mit ausreichender Umzäunung oder Sicherung
Gemeinschaftsgärten, Büroräume oder angemietete Lagerhallen sind nicht zulässig.
Wie unterscheidet sich der Eigenanbau vom Anbau in einer Anbauvereinigung?
| Aspekt | Eigenanbau | Anbauvereinigung |
|---|---|---|
| Pflanzenanzahl | Max. 3 Pflanzen | Keine Pflanzenlimit (nur Erntemengen reguliert) |
| Ort | Nur am eigenen Wohnsitz | Im befriedeten Besitztum des Vereins |
| Erlaubnis | Keine Genehmigung nötig | Erlaubnispflicht (§11) |
| Weitergabe | Verboten | An Mitglieder erlaubt |
| Dokumentation | Keine Pflicht | Umfangreiche Dokumentationskette |
Welche Strafen drohen bei Verstößen?
Wer mehr als drei Pflanzen anbaut oder Cannabis aus dem Eigenanbau an andere weitergibt, riskiert Strafvorschriften nach §34 KCanG. Auch der Anbau an einem anderen Ort als dem Wohnsitz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis 30.000 EUR geahndet werden.
Häufige Fragen zu Eigenanbau
Nach §9 KCanG dürfen volljährige Personen maximal 3 weibliche Cannabispflanzen gleichzeitig an ihrem Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort anbauen.
Eigenanbau ist privat (max. 3 Pflanzen, ohne Erlaubnis). Anbauvereinigungen betreiben gemeinschaftlichen Anbau mit behördlicher Genehmigung für bis zu 500 Mitglieder – mit umfangreichen Dokumentationspflichten.