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Eigenanbau

Eigenanbau bezeichnet den privaten Anbau von Cannabis nach §9 KCanG. Erlaubt sind maximal 3 Pflanzen pro volljähriger Person am Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort.

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Kategorie: Regulierung & Compliance

Der Eigenanbau bezeichnet den privaten Anbau von Cannabis zum Eigenkonsum. Nach §9 KCanG dürfen Erwachsene an ihrem Wohnsitz maximal drei Cannabispflanzen gleichzeitig anbauen. Der Eigenanbau ist seit dem 1. April 2024 erlaubt und stellt eine Alternative zur Mitgliedschaft in einer Anbauvereinigung dar.

Welche Regeln gelten für den privaten Cannabis-Anbau?

Das KCanG setzt klare Grenzen für den Eigenanbau:

  • Maximal drei Pflanzen gleichzeitig pro volljähriger Person (§9 Abs. 1)
  • Nur am Wohnsitz des Anbauenden – nicht an anderen Orten
  • Schutz vor Zugriff Dritter – insbesondere Minderjähriger. Die Pflanzen müssen in einem befriedeten Besitztum stehen
  • Kein Verkauf oder Weitergabe des geernteten Cannabis an andere Personen
  • Besitzmengen beachten: Maximal 50 g am Wohnsitz plus drei Pflanzen

Wo darf angebaut werden?

Der Anbau ist ausschließlich am Wohnsitz erlaubt (§9 KCanG). Als Wohnsitz gilt der Ort, an dem die Person mindestens sechs Monate lebt (§1 Nr. 16 KCanG). Typische Anbauorte sind:

  • Wohnung oder Haus – in verschlossenen Räumen
  • Balkon oder Terrasse – sofern gegen Zugriff Dritter gesichert
  • Garten – mit ausreichender Umzäunung oder Sicherung

Gemeinschaftsgärten, Büroräume oder angemietete Lagerhallen sind nicht zulässig.

Wie unterscheidet sich der Eigenanbau vom Anbau in einer Anbauvereinigung?

AspektEigenanbauAnbauvereinigung
PflanzenanzahlMax. 3 PflanzenKeine Pflanzenlimit (nur Erntemengen reguliert)
OrtNur am eigenen WohnsitzIm befriedeten Besitztum des Vereins
ErlaubnisKeine Genehmigung nötigErlaubnispflicht (§11)
WeitergabeVerbotenAn Mitglieder erlaubt
DokumentationKeine PflichtUmfangreiche Dokumentationskette

Welche Strafen drohen bei Verstößen?

Wer mehr als drei Pflanzen anbaut oder Cannabis aus dem Eigenanbau an andere weitergibt, riskiert Strafvorschriften nach §34 KCanG. Auch der Anbau an einem anderen Ort als dem Wohnsitz stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit Bußgeldern bis 30.000 EUR geahndet werden.

Häufige Fragen zu Eigenanbau