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Mischkonsum

Mischkonsum bezeichnet den gleichzeitigen Konsum von Cannabis mit anderen Substanzen wie Alkohol oder Medikamenten. §21 Abs. 3 KCanG verpflichtet CSCs zur Aufklärung über Wechselwirkungen.

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Kategorie: Regulierung & Compliance

Mischkonsum bezeichnet den gleichzeitigen oder zeitnahen Konsum von Cannabis zusammen mit anderen psychoaktiven Substanzen wie Alkohol oder Medikamenten. Nach §21 Abs. 3 KCanG sind Anbauvereinigungen verpflichtet, bei jeder Abgabe über die Risiken von Mischkonsum und Wechselwirkungen auf dem Informationszettel hinzuweisen.

Welche Wechselwirkungen bestehen mit Alkohol?

Die Kombination von Cannabis und Alkohol ist die häufigste Form des Mischkonsums und birgt besondere Risiken:

  • Verstärkte Wirkung: Alkohol erhöht die THC-Aufnahme ins Blut – die psychoaktive Wirkung wird intensiviert und schwerer kalkulierbar
  • Übelkeit: Die Kombination löst häufiger Übelkeit und Kreislaufprobleme aus als Einzelkonsum
  • Beeinträchtigte Urteilsfähigkeit: Beide Substanzen beeinflussen Koordination und Reaktionsfähigkeit – die Effekte potenzieren sich
  • Fahrtüchtigkeit: Mischkonsum erhöht das Unfallrisiko überproportional

Welche Wechselwirkungen mit Medikamenten sind bekannt?

Cannabinoide werden in der Leber über das Cytochrom-P450-System metabolisiert – dasselbe Enzymsystem, das viele Medikamente abbaut. Mögliche Wechselwirkungen bestehen mit:

  • Blutverdünnern: Cannabis kann den Abbau beeinflussen
  • Antidepressiva: Veränderte Wirkstoffspiegel möglich
  • Sedativa: Verstärkte sedierende Wirkung
  • Blutdruckmedikamenten: Wechselwirkungen mit dem Kreislaufsystem

Mitglieder, die regelmäßig Medikamente einnehmen, sollten Rücksprache mit ihrem Arzt halten.

Was schreibt das KCanG zur Aufklärung über Mischkonsum vor?

§21 Abs. 3 KCanG verpflichtet Anbauvereinigungen, bei der Abgabe Hinweise zu geben auf:

  • Risiken des Mischkonsums mit Alkohol und anderen Substanzen
  • Wechselwirkungen mit Medikamenten
  • Beratungs- und Behandlungsstellen für Suchtprävention

Diese Hinweise sind Bestandteil des Informationszettels, der jeder Abgabe beiliegt.

Wie können Anbauvereinigungen das Thema adressieren?

Der Präventionsbeauftragte sollte Mischkonsum aktiv im Gesundheitsschutzkonzept thematisieren und bei Schulungen ansprechen. Die klare Empfehlung lautet: Cannabis nicht mit Alkohol oder anderen psychoaktiven Substanzen kombinieren – insbesondere bei fehlender Erfahrung mit der jeweiligen Sorte und Dosierung.

Häufige Fragen zu Mischkonsum