Cannanas bietet viele Funktionen für Cannabis Social Clubs

Dosierung

Dosierung beschreibt die individuell angemessene Konsummenge von Cannabis. Eine niedrige, schrittweise Dosierung reduziert gesundheitliche Risiken erheblich.

Zur Übersicht
Kategorie: Regulierung & Compliance

Die Dosierung bezeichnet die bewusste Steuerung der Konsummenge von Cannabis mit dem Ziel, Risiken zu minimieren und unerwünschte Wirkungen zu vermeiden. Das KCanG verpflichtet Anbauvereinigungen nach §21, bei jeder Abgabe Hinweise zum risikoreduzierten Konsum auf dem Informationszettel mitzugeben.

Was bedeutet „Start low, go slow"?

„Start low, go slow" ist die zentrale Empfehlung für risikoreduzierten Konsum:

  • Start low: Mit einer möglichst kleinen Menge beginnen – besonders bei unbekannten Sorten oder nach einer Toleranzpause
  • Go slow: Zwischen den Konsumeinheiten ausreichend Zeit lassen, um die Wirkung vollständig einschätzen zu können
  • Inhalation: Wirkungseintritt nach Sekunden bis Minuten – kürzere Wartezeit
  • Orale Aufnahme (nach Decarboxylierung): Wirkungseintritt erst nach 30–90 Minuten – deutlich längere Wartezeit erforderlich

Welche Faktoren beeinflussen die individuelle Dosierung?

Die richtige Dosierung ist keine feste Größe, sondern hängt von mehreren Variablen ab:

  • Wirkstoffgehalt: THC-Gehalt der Sorte in Prozent
  • Toleranz: Regelmäßiger Konsum erhöht die Toleranz durch Down-Regulation der CB1-Rezeptoren
  • Körpergewicht und Stoffwechsel: Individuelle physiologische Unterschiede
  • Entourage-Effekt: Unterschiedliche Terpenprofile wirken verschieden
  • Konsumform: Verdampfen, Rauchen oder orale Aufnahme

Was schreibt das KCanG zur Dosierungsaufklärung vor?

§21 KCanG verlangt, dass jeder Abgabe ein Informationszettel beiliegt, der unter anderem enthält:

  • Hinweise auf gesundheitliche Risiken
  • Empfehlungen zum risikoreduzierten Konsum
  • Informationen zu Mischkonsum-Risiken
  • Kontaktdaten zu Beratungsangeboten und Suchtprävention

Welche besonderen Regeln gelten für Heranwachsende?

Heranwachsende (18–21 Jahre) erhalten nach §19 Abs. 3 KCanG nur Cannabis mit maximal 10 % THC und ein reduziertes Monatslimit von 30 g. Diese Beschränkung trägt dem erhöhten Risiko für die sich noch entwickelnde Hirnreifung Rechnung.

Häufige Fragen zu Dosierung