
CanG (Cannabisgesetz)
Das CanG (Cannabisgesetz) ist das am 27. März 2024 verkündete deutsche Artikelgesetz, das den rechtlichen Rahmen für Cannabis in Deutschland neu ordnet. Es besteht aus zwei Kerngesetzen: dem Konsumcannabisgesetz (KCanG, Artikel 1) für den privaten und gemeinschaftlichen Umgang und dem Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG, Artikel 2) für die medizinische Anwendung.
Was regelt das Cannabisgesetz?
Das CanG ist ein Artikelgesetz – es besteht aus mehreren eigenständigen Gesetzen und Änderungen bestehender Vorschriften. Die wichtigsten Bestandteile:
- Artikel 1 – KCanG: Regelt Eigenanbau, Besitz, Anbauvereinigungen, Konsumverbote, Dokumentationspflichten und Strafvorschriften
- Artikel 2 – MedCanG: Regelt die Verschreibung und Abgabe von Cannabis zu medizinischen Zwecken
- Weitere Artikel: Änderungen des BtMG, StGB, StVG und weiterer Gesetze zur Anpassung an die neue Rechtslage
Wann ist das CanG in Kraft getreten?
Das Inkrafttreten erfolgte in zwei Stufen:
- 1. April 2024: Regelungen zu Eigenanbau, Besitz und Konsum für Erwachsene
- 1. Juli 2024: Regelungen zu Anbauvereinigungen – Gründung, Erlaubnispflicht und Weitergabe
Warum wurde das CanG als Artikelgesetz konzipiert?
Die Artikelgesetz-Struktur ermöglicht es, unterschiedliche Regelungsbereiche – Konsum-Cannabis und Medizinal-Cannabis – in eigenständigen Gesetzen zu fassen und gleichzeitig zahlreiche bestehende Gesetze anzupassen. Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) wurde entsprechend geändert: Cannabis ist nicht mehr als Betäubungsmittel klassifiziert.
Was bedeutet das CanG für Cannabis Social Clubs?
Für Cannabis Social Clubs ist primär das KCanG (Artikel 1) relevant. Es definiert:
- Zulässige Rechtsformen und maximale Mitgliederzahl (500)
- Abgabemengen und THC-Grenzen für Heranwachsende
- Umfassende Dokumentations- und Berichtspflichten
- Ordnungswidrigkeiten (bis 30.000 EUR) und Strafvorschriften (bis 5 Jahre)
- Die Evaluation der Gesetzesauswirkungen bis 2028
Häufige Fragen zu CanG (Cannabisgesetz)
Das CanG ist ein Artikelgesetz vom 27. März 2024. Artikel 1 enthält das Konsumcannabisgesetz (KCanG) für privaten und gemeinschaftlichen Anbau, Artikel 2 das Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG).
Das CanG ist das übergeordnete Artikelgesetz. Das KCanG (Konsumcannabisgesetz) ist Art. 1 des CanG und regelt den nicht-medizinischen Umgang mit Cannabis – also Eigenanbau und Anbauvereinigungen.