
Onboarding
Das Onboarding beschreibt den strukturierten Einführungsprozess für neue Mitglieder einer Anbauvereinigung. Es umfasst das Anmeldeformular, die Selbstauskunft, die Identitätsprüfung, die Kenntnisnahme des Gesundheitsschutzkonzepts sowie den Beginn der dreimonatigen Wartefrist gemäß §12 Abs. 1 Nr. 5b KCanG.
Welche Schritte umfasst das Onboarding?
Ein KCanG-konformes Onboarding durchläuft typischerweise diese Stationen:
- Antragstellung: Ausfüllen des Anmeldeformulars mit persönlichen Daten und Wohnsitznachweis
- Selbstauskunft: Schriftliche Erklärung, keiner anderen Anbauvereinigung anzugehören (§16 Abs. 3)
- Altersverifikation: Prüfung des amtlichen Lichtbildausweises – Mindestalter 18 Jahre
- Aufklärung: Kenntnisnahme des Gesundheitsschutzkonzepts und der Suchtprävention-Maßnahmen
- Aufnahmegebühr: Entrichtung der einmaligen Gebühr
- Freischaltung: Beginn der Wartefrist – erste Abgabe frühestens nach 3 Monaten
Warum ist ein strukturiertes Onboarding wichtig?
Das KCanG stellt Anbauvereinigungen unter strenge behördliche Überwachung. Ein lückenloses Onboarding sichert ab:
- Jugendschutz: Nur volljährige Personen werden aufgenommen
- Einmitgliedschaft: Die Selbstauskunft dokumentiert die Erklärung zur Nicht-Doppelmitgliedschaft
- Prävention: Mitglieder werden über Risiken und Dosierung informiert
- Compliance: Alle Aufnahmeschritte sind lückenlos dokumentiert und revisionssicher gespeichert
Was passiert während der Wartefrist?
In den drei Monaten zwischen Aufnahme und erster Abgabe können Neumitglieder den Club kennenlernen, am Newsfeed teilnehmen und sich über das Angebot informieren – Cannabis erhalten sie in dieser Zeit jedoch nicht.
Wie läuft digitales Onboarding ab?
Digitale Lösungen wie Cannanas führen Neumitglieder schrittweise durch den gesamten Aufnahmeprozess. Selbstauskunft, Ausweisdaten und Zustimmungen werden revisionssicher im Mitgliederprofil hinterlegt, die Wartefrist automatisch berechnet.
Häufige Fragen zu Onboarding
Neumitglieder erhalten Informationen zur Satzung, zu Rechten und Pflichten, zur Wartefrist und zum Gesundheitsschutz. Die Selbstauskunft und der Mitgliedsausweis werden erstellt.
Der administrative Teil dauert in der Regel 15–30 Minuten. Bis zur ersten Abgabe müssen jedoch die drei Monate Wartefrist abgewartet werden.